Yurchenko

Maxym Yurchenko, Anwalt, Family and Personality Protection Society, Ukraine

 

Schutz der Rechte von Kindern im Zusammenhang

mit der Bildung ihrer Glaubenssysteme

 

Um das Problem, das im Titel dieses Vortrags erwähnt ist, vollständig zu verstehen, müssen wir mehrere Schritte durchlaufen.

Zunächst überprüfen wir die Umstände, die mit der gängigen Definition des Begriffes „Menschenrechte“ im Allgemeinen und den Menschenrechte auf Freiheit und Religionsfreiheit im Besonderen verbunden sind. Dann werden wir Besonderheiten untersuchen, die während der Verwirklichung der Kinderrechte im Zusammenhang mit der Gewissens- und Religionsfreiheit auftauchen. Schließlich werden wir komplexe bemerkenswerte Fälle aufzeigen, die während der praktischen Verwirklichung dieser Rechte bei der Formung des Glaubenssystems eines Kindes auftreten, wobei wir die spezielle Position in Betracht ziehen, die es im System der Gesetze und der sozialen Beziehungen erlangt.

Was den Begriff „Menschenrechte“ betrifft, so hat die Menschheit einen weiten Weg zurückgelegt, voll von Versuchen und Fehlern, bevor eine universale Anerkennung der Menschenrechte Wirklichkeit wurde. Diese Errungenschaft wurde mit großen Kosten und, wie es bei jedem Sieg der Fall ist, auch großen Opfern erreicht und schließlich zu einer Art Heiligtum erhoben. Jeder Versuch, den wirklichen Umfang und den gegenseitigen Einfluss dieser Rechte aufeinander zu verstehen, wird oft feindlich aufgenommen und mit „Beeinträchtigung der Menschenrechte“ gebrandmarkt.

Es ist jedoch bekannt, dass Rechte nicht ohne Verantwortlichkeit bestehen können, da die Gesellschaft sonst von Chaos und Anarchie übernommen würde. Solch eine universelle Verantwortlichkeit ist die Vorbeugung gegen diskriminierendes Eindringen von einer Gruppe von Menschenrechten in ein Gebiet einer anderen Gruppe. Mit anderen Worten ist es nicht statthaft, irgend ein Recht zu einer absoluten Potenz zu erheben, indem man daraus einen Standard macht, dem sich alle anderen Menschenrechte anpassen müssen. In einem solchen Fall wird das „Standardrecht“ sicher die Sphäre gesellschaftlicher Interessen betreten, die durch ein anderes Recht geschützt sind, und wird „Interessenskonflikte“ hervorrufen.

Daher führt jede Erhebung eines Rechts über die anderen zu deren Schwächung und es entsteht die Gefahr, dass die Grundsätze Gerechtigkeit und Harmonie verletzt werden. Deshalb ist es notwendig, für jedes einzelne Menschenrecht in seinen Wechselbeziehungen mit anderen grundlegenden Menschenrechten wirkliche Grenzen zu definieren.

Wesentlich ist es zu erkennen, dass die Kategorien von Gut und Böse relative Kategorien sind und daher bestimmte Grundsätze und Rechte nicht absolut sein können. Sie müssen von den Gesichtspunkten des Vorteils und des Schadens, der Sicherheit und der Gefahr für die Entwicklung der Gesellschaft überprüft werden. Dogmen können (definitionsgemäß) keine Bedingungen für die Entwicklung sein.

Um die Feststellung über die Notwendigkeit, jedes Menschenrecht nur im Rahmen seiner Wechselwirkung mit anderen Rechten zu betrachten, zu illustrieren, möchte ich einige Beispiele anführen.

Für die meisten europäischen Länder bedeutete es einen langen und dramatischen Weg, als Ergebnis der Anerkennung des Menschenrechts auf Leben die Todesstrafe abzuschaffen. Aber gleichzeitig gestatten alle Rechtssysteme, während der Selbstverteidigung einen Angreifer zu töten. Dies ist ein Beispiel einer vernünftigen Einschränkung des Menschenrechts auf Leben durch die Gesellschaft. Eine andere mögliche Einschränkung des Menschenrechts auf Leben, die Euthanasie, ist noch Gegenstand hitziger Debatten. Das Problem der Euthanasie wird entweder die universale Anerkennung erhalten und so eine weitere Einschränkung setzen, oder es wird in Vergessenheit geraten. Ein anderes Beispiel ist aktueller. Welches Menschenrecht hat Vorrang – das Recht zu sprechen, das Recht auf Information oder das Recht auf Gewissensfreiheit und religiösen Glauben in Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Karikaturen in einer dänischen Zeitung?

Diese Beispiele wurden angeführt, um zu zeigen, dass die Menschenrechte bestimmten Grenzen unterworfen werden und sie einander von völlig entgegengesetzten Positionen aus widersprechen und so Spannungen und Aufruhr in der Gesellschaft verursachen können.

Wir haben also die Eigentümlichkeit, dass die europäische Gesellschaft einerseits ihre Entwicklung auf der Sicherung der Verschiedenheit und Stabilität der historischen kulturellen Traditionen der europäischen Länder begründet, andererseits sich in einem fließenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zustand befindet. Dies beeinflusst das Verständnis des Begriffes „Menschenrechte“ und stellt an seinen Zusammenhang neue Forderungen. Er sollte gleichzeitig stabil und dynamisch sein. Die Erweiterung seiner Bedeutung und Interpretation sollten sich ordentlich auf der Grundlage ständigen Lernens neuer Begriffe und Wirklichkeiten ereignen, die in der alltäglichen menschlichen Tätigkeit mit angemessener Berücksichtigung der kulturellen und juristischen Traditionen bestimmter europäischer Länder in Erscheinung treten.

Ich, als Anwalt und Rechtsberater der Family and Personality Protection Society, war oft in einen juristischen Disput verwickelt, der während der Verteidigung der Menschenrechte im Zusammenhang mit Zivilverfahren begann. Man muss feststellen, dass dies ein sehr entscheidender Teil der juristischen Praxis für einen Anwalt ist, weil es mit vielen Aspekten menschlicher Aktivität verbunden ist; es ist komplex und weder in nationaler noch in internationaler Gesetzgebung genau festgelegt. Trotz aller Entscheidungen über die Notwendigkeit, die Menschenrechte zu schützen, hängt die praktische Lösung jedes einzelnen Problems im Großen und Ganzen von den Meinungen und Ideen jener Person ab, welche sie interpretiert und die Lösung bewerkstelligt.

Als das dringendste Problem der Verletzung der Grenzen eines Rechtes durch ein anderes erweist sich die Implementierung der Rechte der Gewissens- und Religionsfreiheit und der Rechte der Kinder, die ihnen Sicherheit und ein heiles Umfeld gewährleisten. Die Wichtigkeit dieses Problems ist eindeutig, da die Nichtbeachtung der ersten Gruppe der Menschenrechte der Menschheit eine Menge Kriege und Leid bereitet hat, während die Nichtbeachtung der zweiten Gruppe die Existenz und die Entwicklung der Gesellschaft in Frage stellt.

Diese Rechte sind im Detail in den folgenden internationalen Dokumenten festgelegt:

–          Artikel 2, 18, 19, 29 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948)

–          Artikel 9, 14 der Konvention zum Schutz der Rechte und grundlegenden menschlichen Freiheiten (1950)

–          Artikel 2, 5, 14, 18, 19, 32 der UNO-Konvention über die Kinderrechte (1989).

Beim ersten Blick sehen wir hier eine erschöpfende Erklärung der Menschenrechte und im Besonderen der Rechte der Kinder, aber in der Praxis ist nicht alles so einfach. In letzter Zeit wurde in der Weltgesellschaft durchgehend eine Einstellung gebildet, welche die Gruppe der Menschenrechte auf Gewissens- und Religionsfreiheit im gesellschaftlichen Leben eine beherrschende Rolle spielen lässt. Das praktische Konzept dieser Art von Einstellung führt zur Forderung nach  Entfernen und Abschwächen bis schließlich zur völligen Eliminierung der Kontrolle des Prozesses des Funktionierens und der Registrierung von religiösen Organisationen durch Regierung und Staat.

Andererseits ist eine solche Position einfach und klar, weil sie direkt von den Menschenrechten zu irgend einer Form von Glauben fortschreitet. Deshalb kann ein Versuch, Beschränkungen oder Überwachung einzuführen, nur als eine Beeinträchtigung der innerlichen spirituellen Welt eines Individuums aufgefasst werden. Andererseits wird dieses Modell des menschlichen gesellschaftlichen Systems in der Form einer abstrakten Einheit vorgestellt, die aus einem voll informierten Individuum besteht, das seine Meinung über Gut und Böse gefestigt hat, die Bedeutung seiner Existenz erkennt und nach eigenem Gutdünken die Verantwortung für sein eigenes Leben trägt.

Unglücklicherweise besteht nun die reale Gesellschaft nicht vollständig aus Individuen, die den obgenannten Kriterien entsprechen. Und Kinder stellen die zahlreichste Kategorie von Leuten dar, die in ihrer Fähigkeit der Verwirklichung ihrer zahlreichen Rechte eingeschränkt sind.  Es geht hier nicht um die Kinderrechte an sich, sondern um deren Möglichkeit, ihre Rechte zu gebrauchen, mit anderen Worten darum, bewusst eine Wahl zu treffen.

Die Fähigkeit und Möglichkeit, eine bewusste Wahl zu treffen, ist das Alpha und das Omega einer heutigen demokratischen Gesellschaft. Ohne diese ist niemand eine gesellschaftliche Einheit, sondern nur ein Protoplasma oder eine Art von  „Buridan’s Ass“, dessen unausweichliches Schicksal es ist (wegen der Unfähigkeit, eine Entscheidung zu treffen), zwischen zwei Heuhaufen zu verhungern. Aber eine Wahl kann nicht ohne Information und die praktische Fähigkeit, diese Information zu verarbeiten und zu benützen, getroffen werden.

Die kognitiven Ressourcen von Kindern und Erwachsenen sind von unvergleichbarer Größe. Von der Zeit ihrer Geburt an sind Kinder bezüglich all ihrer Bedürfnisse von Erwachsenen abhängig und es dauert lange, bis sie lernen können. Wie Eltern die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder beantworten und wie sie auf ihre Äußerungen reagieren, hat einen tief greifenden Einfluss auf die Formung ihrer Überzeugungen bezüglich ihrer Umwelt und ihrer selbst. Während dieser Zeit entstehen viele negative Eindrücke, weil die Kinder noch nicht die Fähigkeit besitzen, abzulehnen, was ihnen schaden könnte. Sie nehmen alles in sich auf, was von Nahestehenden kommt, von denen sie glauben oder glauben wollen, dass ihr Leben von ihnen abhängt. Im allgemeinen Zusammenhang hängt ein Kind, außer von den Eltern oder Leuten, die diese ersetzen, von der gesellschaftlichen Umgebung ab, das durch seine gesellschaftlichen und staatlichen Institutionen vertreten wird.

Ein solcher besonderer gesellschaftlicher und psychologischer Zustand eines Kindes legt der Gesellschaft und dem Staat eine besondere Verantwortung auf, die Rechte des Kindes zu schützen. Es ist allgemeines Verständnis und allgemeine Auffassung, dass ein wirksamer Mechanismus zum Schutz der Kinderrechte mindestens zwei Elemente enthalten sollte: die Einbeziehung der Kinderrechte in das nationale Rechtssystem und die Entschlossenheit der zuständigen Staatsorgane, die Rechte der Kinder zu überwachen und vor Beeinträchtigung zu schützen, sowohl gegenüber Leuten in ihrer unmittelbaren Umgebung, also den Eltern oder deren Vertreter, als auch gegenüber staatlichen, religiösen oder anderen Organisationen.

Die Ukraine hat diesen Weg gewählt. Die Kinderrechte wurden in der Ukraine durch Einbeziehung der UNO-Konvention über die Kinderrechte in die nationale Gesetzgebung eingeführt und widerspiegeln sich im Wesentlichen in solchen nationalen Gesetzen wie „Schutz von Kindern“, „Verhinderung von Gewalt in der Familie“ und im Familien- und Zivilrecht. Es gibt auch staatliche Institutionen zum Schutz der Kinderrechte. Es sind dies Organe der Vormundschaft, Agenturen für Angelegenheiten Jugendlicher in jeder Region, und Jugendpolizei.

Im Idealfall wurde dieser ganze Mechanismus entwickelt, um auf eine angebrachte Weise auf Beeinträchtigungen der Kinderrechte zu reagieren, mit dem Ziel der Vorbeugung gegen diese, des Schutzes vor ihnen und der Vermeidung etwaiger schädlicher  Folgen im Interesse des Kindes und seiner gesunden Entwicklung. Aber in der Praxis ist alles ein wenig komplizierter, da eine Verletzung der Kinderrechte nur durch einen direkten Gewaltakt begangen und damit in Zusammenhang gebracht wird. Solche Fälle von Gewalt, die den Augen verborgen bleiben (zum Beispiel psychologische Gewalt), bleiben unentdeckt und entziehen sich der Reaktion der Staatsgewalt.

Unsere Erfahrung zeigt uns, dass eine Verletzung der Rechte der Kinder auf Gewissensfreiheit in naher Beziehung zur Verletzung ihrer anderen Rechte steht und oft eine Bedrohung ihrer Gesundheit darstellt. Dies ist besonders offensichtlich, wenn wir die Aktivitäten totalitärer Kulte und destruktiver Trends überprüfen.

Zu einer besonderen Kategorie zählen die Fälle von Kindern, die von einem destruktiven Kult angeworben werden, ohne dass ihre Eltern, Erziehungsberechtigten oder zuständigen Staatsorgane informiert werden, und ohne klares Verständnis davon, was in diesen religiösen Organisationen geschieht.

Zum Beispiel wurde im November die Family and Personality Protection Society von mehreren Seiten über die Ausbeutung obdachloser Kinder während des Baues von Büros einer der charismatischen religiösen Organisationen informiert, die fast 2.000 Anhänger hatte. Als Ergebnis fanden wir heraus, dass unter dem Vorwand, wohltätige Arbeit zu leisten, um obdachlosen Kindern zu helfen, 12 Jugendliche verschiedenen Alters und Geschlechts durch Rekrutierer dieser Sekte beim städtischen Bahnhof versammelt wurden.  Später boten ihnen die Kultmanager Wohnung und freie Kost in einem Kultgebäude an. Vielleicht könnte man sagen, diese Kinder hätte Glück gehabt. Jedoch nicht alles erwies sich als so einfach.

Gemeinsam mit örtlichen Enthusiasten veranlassten wir eine Untersuchung aller Behauptungen und Tatsachen dieser Angelegenheit durch die Stadt- und Bezirksstelle für Jugendangelegenheiten. Die Alarmglocken läuteten, als der leitende Pastor dieses Kults zum Treffen mit den Inspektoren nicht erschien, sondern statt dessen mit ihnen über das Telefon sprach; es gelang den Inspektoren nicht, die Kinder zu treffen, weil die Kultanhänger sie aufgefordert hatten, das Gelände eines Kultgebäudes unverzüglich zu verlassen, unter dem Vorwand, sie meinten, ihre Rechte auf religiösen Glauben seien durch diese Inspektion verletzt worden.

Die weitere Untersuchung ergab, dass Kinder während der Gottesdienste des Kultes dazu benützt wurden, weitere Spenden von den Anhängern einzusammeln, um einen wohltätigen Trend in der Aktivität des Kultes zu zeigen, und die Befürwortung für den Erhalt eines Grundstücks von den örtlichen Behörden zum Bau eines neuen Kultgebäudes zu erreichen. Während der Gottesdienste betonten die Leiter die schwierigen Lebensbedingungen dieser obdachlosen Kinder, und besondere Beachtung war der Gewalttätigkeit unter ihnen gewidmet, besonders in Beziehung auf sexuellen Missbrauch. Es war die allgemeine Praxis, die Aufmerksamkeit der Zuhörerschaft auf ein bestimmtes Opfer sexuellen Missbrauchs zu richten. Die Vergewaltigungsgeschichten konnten während des Gottesdienstes wiederholt werden, um die Schmerzen, die Ängste und die Verzweiflung des Opfers zu betonen. Bevor die Kinder auf die Bühne hinausgebracht wurden, erhielten sie schöne Kleider zum Anziehen, die sie zurückgeben mussten, wenn die Predigt vorbei war. Eine notwendige Bedingung für Essen und Wohnung war aktive Teilnahme am religiösen Leben des Kults: Aufstehen um 5:30 am Morgen, um am Morgengottesdienst teilzunehmen, dann Arbeit als Hilfsarbeiter auf der Baustelle eines Verwaltungsgebäude des Kults, Mittagsgottesdienst, Arbeit, Abendgottesdienst, usw.

Auf diese Weise wurde der religiöse Glaube des Kinder ohne entsprechende Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten geformt. Als Ergebnis hatten die Kinder kein Interesse am Lernen und an ihrer Zukunft (denn „die Welt würde bald untergehen“), sie wurden apathisch oder extrem aggressiv bezüglich der Umgebung außerhalb des Kults, und so weiter.

Eine genauer Studie der Dokumente und Aktivitäten enthüllte andere Gesetzesverletzungen durch diesen Kult. Wir veranlassten eine Expertenbeurteilung, die durch Fachleute des staatlichen Instituts für Familien- und Jugendprobleme unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Familien, Jugend und Sport der Ukraine durchgeführt wurde. Sie ergab, dass Methoden psychologischen Drucks benützt wurden und dass das Bewusstsein der Kultanhänger durch die Gottesdienste manipuliert wurde.

Unserer Meinung nach enthüllte dieser Fall die Tendenz, dass Kulte, die sich selbst überlassen werden (ohne gebührende Überwachung durch die Öffentlichkeit  und staatliche Organe), aktiv Zuflucht zu Täuschung und Gesetzesbruch suchen, um ihre wirtschaftlichen Ziele zu verfolgen. Die Kulte neigen dazu, die Maske einer öffentlichen Organisation zu tragen, die sich um die Gesellschaft kümmert und deren Übel bekämpfen möchte, in Wirklichkeit aber eher die sozialen Probleme der Gesellschaft zu ihrem besten Vorteil ausnützen wird.

Keine Wohltätigkeit ist beabsichtigt. Im Gegenteil, die angestrebten Ziele beinhalten bestimmte Privilegien von den örtlichen Behörden betreffend Grundstücke, weitgehende gesellschaftliche Anerkennung, Ausschaltung möglicher Kritik, Veranlassung weiterer Spenden ihrer Anhänger unter der Maske der Kinderfreundlichkeit und die Aussicht auf verstärkte und leichtere Anwerbung neuer Anhänger. Die gegebene Situation fördert nichts als die durch das Kult-Management erfolgte weitgehende Ausbeutung der Kinder, die als Gegenleistung dafür einen Teller Suppe bekommen.

Das Fehlen einer angemessenen Reaktion der staatlichen Institutionen auf die enthüllten Fakten über die Verletzung der Kinderrechte in diesem religiösen Kult scheint eine ziemlich typische Situation zu sein. Unserer Meinung nach hat diese Haltung mehrere Ursachen.

Erstens ziehen es die Staatsorgane vor, ein Straf- oder Zivilrechtsverfahren dann einzuleiten, wenn die Umstände klar sind und die Tätigkeiten bereits im Bewusstsein der Öffentlichkeit einen negativen psychologischen Stellenwert erlangt haben. Zum Beispiel in Fällen von physischer oder sexueller Gewalt oder bei der Verleitung Minderjähriger zu Landstreicherei, Betteln, Konsumieren von Alkohol, Drogen usw. Aber das System passenden Schutzes funktioniert nicht, wenn die Schäden, welche die physische oder psychische Gesundheit eines Kindes beeinträchtigen, nicht einen offensichtlichen Charakter haben und durch objektive Feststellungsmethoden schwer oder nicht erkennbar sind.

Zweitens ist ein gesetzliches Verfahren nicht in der Lage, vor dieser Art von psychologischer Gewalt zu schützen. Es fehlen auch: eine gesetzliche Definition eines destruktiven Kults und der negativen Folgen, in erster Linie für die Gesundheit der minderjährigen Kultmitglieder. Damit verbunden ist eine ungenügende Zahl von Fachleuten, die in der Lage sind, diese Art von Schäden zu entdecken, zu klassifizieren und zu dokumentieren.

Drittens, wenn die beschriebene Situation durch Vollzugs- oder Vormundschaftsorgane angetroffen wird, dann werden diese durch die dualistische Natur der Angelegenheit verwirrt. Einerseits mögen die Kinderrechte verletzt worden sein und es ist notwendig, auf angemessene Weise darauf zu reagieren, um sie wieder herzustellen, andererseits, d.h. auf Seite der Täter, gibt es keinen Unterdrücker oder Wahnsinnigen außer den Eltern, dem Vormund oder jener Organisation, deren Tätigkeit unter dem Schutz der Menschenrechte auf Gewissens- und Religionsfreiheit steht.

Das Paradoxe dieser Situation ist, dass beide Rechte positives Ansehen haben, einander in dieser Situation jedoch entgegenstehen. Die Beamten müssen sich für eines dieser beiden Prinzipien entscheiden und sagen, das jeweils andere sei vom Übel. Ein Beamter kann diese Art von Entscheidung nicht entweder mit einer ungenügenden Regelung für diese Art von Situationen treffen, oder mit der Furcht, die religiösen Rechte eines Kultes zu verletzen, im jährlichen „Bericht über internationale religiöse Freiheiten“ zu landen, der vom „Büro für Demokratie, Menschenrechte und Arbeit“ herausgegeben wird, und so den Ruf seines Landes und seine Karriere zu zerstören.

Eine solche Furcht bewirkt, dass die wahren Ziele des Kults, nämlich die wirtschaftliche, soziale, sexuelle und physische Ausbeutung seiner Anhänger, der angemessenen offiziellen Aufmerksamkeit und Untersuchung entgeht. Es ist einfacher, ein Skelett in einem Kleiderschrank zu hinterlassen.

Im Fall Minderjähriger steht das Recht auf Gewissensfreiheit völlig unter der Aufsicht der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds. Gesetzlich haben sie nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, darauf zu sehen, dass die Religion durch die Minderjährigen unter ihrer Aufsicht praktiziert und dass ihr persönliches Glaubenssystem entwickelt wird.

Probleme entstehen, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten Mitglieder eines destruktiven Kults sind. Im Fall beiderseitiger aktiver Teilnahme an den Tätigkeiten des Kults haben die Kinder praktisch keine Möglichkeit, Hilfe oder Schutz von außen zu erhalten. Aber auch wenn ein Elternteil unter dem Einfluss des Kults steht, genügt dies oft, um den bisherigen Entwicklungsgang des Kindes zu gefährden.

Dies ist oft damit verbunden, dass nach der Rekrutierung in den Kult ein Elternteil gedrängt wird, die übrigen Familienmitglieder zu gewinnen. Oft genug führt dies zu Gegensätzen innerhalb der Familie und darauf zu deren Zerbrechen. Gibt es Kinder in der Familie, dann wird das Kultmitglied normalerweise beginnen, um das Sorge- und Aufenthaltsrecht für die Kinder zu kämpfen. Ist die Rekrutierung beim Ehegatten nicht gelungen, dann richtet es seine Energie auf die „leichte“ Gewinnung einer weiteren Person. Es ist allgemeine Ansicht, dass das Kind einen Neuling an den Kult fester als mit Seilen binden wird. Der Kult hat gute Chancen, durch Lösung des Routine-Problems seines Anhängers lebhaft seine Macht zu zeigen. Deshalb unterstützt in diesem Zustand der Gegnerschaft innerhalb der Familie der Kult seinen Anhänger aktiv und leistet ihm psychologische und materielle Hilfe. Falls dieser Prozess zu seinen Gunsten endet, wird der Kult eine praktisch unbegrenzte Chance erhalten, das Kind zu beeinflussen, sowohl direkt als auch durch den Elternteil, der sich im Kult befindet, damit es ebenfalls ausgebeutet werden kann.

Damit meine Worte nicht hohl klingen, werde ich auch Bespiele von tatsächlichen Fällen anführen, die von ukrainischen Gerichten untersucht wurden. Diese Fälle können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden.

In einer kleinen ukrainischen Stadt schloss sich ein Vater einer charismatischen Kirche an und wurde innerhalb von nur zwei Jahren einer ihrer eifrigsten Bewunderer. Seine Frau ließ sich von ihm nicht rekrutieren und betrachtete es ganz zu Beginn als einen exzentrischen wenn auch mühsamen Umstand für die Familie. Und sonst nichts. Mit der Zeit aber verloren sie alle ihre Freunde und die Beziehungen zu den beiderseitigen Verwandten. In einer kleinen Stadt hat diese Art von Isolation ihre Lebensqualität wesentlich negativ beeinflusst. Nachdem es ihm nicht gelungen war, seine Frau in den Kult zu bringen, begann der Mann, den vier Jahre alten Sohn „spirituell“ zu füttern; er nahm in ständig zu Gottesdiensten mit, ließ ihn eine lange Zeit beten und streng fasten. Nach einigen Monaten wurde das Kind apathisch, ängstlich, verloren und seiner Mutter emotionell entfremdet, die es mit einer Art Gefahr verband („es ist eine Schande, dass der Teufel für dich spricht“, „bete zu Gott und du wirst werden wie Pappa“). Die Frau verlangte die Scheidung und das Sorgerecht für ihren Sohn. Das Gericht bewilligte dies.

Vom rechtlichen Standpunkt aus war dieser Fall der einfachste. Bei der Überprüfung folgte das Gericht dem traditionellen Weg, da in der Ukraine die vorherrschende öffentliche Meinung die ist, dass bei einer Scheidung das Kind eher bei der Mutter sein soll als beim Vater. Der Vater hatte kein ernstes rechtliches Argument, da er praktisch sein ganzes Einkommen dem Kult für das Versprechen gab, Pastor zu werden, und das Gericht, welches das niedrige Alter des Kindes berücksichtigte, fragte dieses nicht um seine Meinung.

Die zweite Kategorie von Fällen ist komplizierter. Nach der einvernehmlichen Scheidung sollte das Kind bei der Mutter leben, während der Vater in eine andere Stadt zog, wo er eine neue Familie gründete. Einige Jahre vergingen, während derer der Vater dem Aufwachsen des Sohnes praktisch keine Aufmerksamkeit schenkte und mit ihm nicht in Verbindung stand. Als der Bursche zehn Jahre alt wurde, trat er mit dem Vater in Verbindung und besuchte ihn mit dem Einverständnis der Mutter. Nach seiner Rückkehr erzählte er ihr begeistert, etwas von den besonderen Kenntnissen des Vaters erhalten zu haben. Die Mutter hatte nicht genügend Information über den Kult, der in diesem Fall Scientology war, und gestattete dem Sohn den Kontakt mit dem Vater.

Es endete damit, dass der Sohn zum Vater fortlief. Der Bursche wurde in der Polizeistation festgehalten, wo er sagte, er wolle nicht bei seiner Mutter leben, sondern beim Vater. Die Polizei und der Staatsbeamte für Jugendangelegenheiten untersuchten den Vorfall nicht, sondern betrachteten ihn als Familienkonflikt. Sie ließen den Vater, der den Sohn abholte, diesen ohne Erlaubnis der Mutter mitnehmen. Nun ist der Fall durch neue Fakten und gegenseitige Vorwürfe verkompliziert und wird derzeit von den Gerichten untersucht, mit sehr wenigen Chancen der Kindesmutter, das Sorgerecht zu behalten.

Die dritte Kategorie ist die komplizierteste, mit einer Situation, die noch nicht in den traditionellen Rahmen Eingang gefunden hat. Zum Beispiel, wenn die Mutter von der Aktivität eines Kultes angezogen ist, der Vater aber sich dem widersetzt. In dieser Art von Fällen, in denen der Vater die Kraft hat, seine Kinder zu verteidigen und das Gericht zu bemühen, um das Sorgerecht zu erlangen, ist ein Erfolg derzeit sehr sehr selten.

In einem solchen Fall wurde zum Beispiel eine Frau eine aktive Kultpraktizierende in einer der charismatischen Kirchen. Nach der Scheidung blieben beide Töchter bei ihr, und in dieser Zeit akzeptierte der Vater den Zustand, nahm weiterhin an ihrer Erziehung teil und besuchte sie häufig. Mit großer Angst sah er zu, als die Mutter ihre Töchter mit den Aktivitäten der Kirche, die sie besuchte, vertraut zu machen begann.

Diese Aktivitäten beinhalteten: regelmäßigen und extrem übermäßigen Besuch von Gottesdiensten, Wahl einer Schule für die Mädchen, in der Kultmitglieder als Lehrer tätig waren, ein völliger Wechsel der näheren Umwelt der Mädchen, Beschränkung und direktes Verbot des Kontakts mit Verwandten, Schlafenszeit mit der Begleitung von auf Band aufgenommenen Kultpredigten und so weiter. Nachdem er genug Information gesammelt und diese negativ beurteilt hatte, entschloss sich der Vater zum  Kampf um seine Töchter. Die einzige Chance, vom Gericht das Sorgerecht zugesprochen zu bekommen, wäre, harte Beweise für tatsächliche Schäden der psychischen Gesundheit der Mädchen als Folge ihrer Teilnahme an den Kultaktivitäten vorzulegen.

Die Durchsicht der obigen Beispiele erlaubt die folgenden Schlussfolgerungen:

Es ist notwendig, sehr sorgfältig und deutlich an einen Fall von Verletzung im Bereich der Verwirklichung der Menschenrechte auf Gewissensfreiheit heranzugehen.

Die Besonderheiten eines funktionierenden Kults in Betracht zu ziehen, vor allem in Fällen von deren Beeinträchtigung anderer Rechte und menschlicher Freiheiten.

Eine genaue Beurteilung dieser Beeinträchtigung zu geben und nicht zulassen, dass ein Menschenrecht als Schutzschild für destruktive Aktivität benützt wird.

Eine Besonderheit der staatlichen rechtlichen Reaktion auf die Verletzung der Rechte von Kindern, die Kontakte mit destruktiven und pseudoreligiösen Kulten haben, ist, dass sie in der Person ihrer bevollmächtigten Organe hauptsächlich auf bereits eingetretene Fälle der Verletzung von Kinderrechten reagiert. Ein solches Herangehen „auf Grund von Fakten“ und nicht auf Grund von Vorbeugung hat eine besonders negative Folge, da es sich um Kinder und um ihre psychische und physische Gesundheit handelt. In der Praxis stellt sich heraus, dass der Schaden eintritt, dann der Staat zu reagieren beginnt, und die Ergebnisse nicht immer vorhersagbar sind. Dadurch verlieren internationale Übereinkommen, die geschaffen wurden, um die Kinderrechte zu schützen, und das örtliche nationale Gesetzeswerk, das ebenfalls beabsichtigt, Kinder zu schützen, ihre Bedeutung

Die verborgene Situation der Verletzung der Rechte der Kinder auf gesunde physische und psychische Entwicklung während ihres Kontakts mit einem Kult hat eine erschreckende Dimension.

Im Fall der Anwendung des Rechts auf Gewissensfreiheit Minderjähriger muss der Staat eine feste Position einnehmen, um ihre grundlegenden Rechte und nicht die Meinungen der Eltern zu schützen.

Diese Forderungen, die für Erwachsene unverrückbar bleiben (bezüglich des Schutzes hauptsächlich ihrer Glaubensfreiheit), müssen für Kinder umgeformt und durch den Vorteil der Sicherstellung ihrer sicheren Entwicklung ergänzt werden.