Ingo HEINEMANN

DEUTSCHLAND

Ingo HEINEMANN

– Rechtsanwalt – Geschäftsführer AGPF

Ein Vertragsgesetz für den Psychomarkt (Psycho-Vertragsgesetz)
Ein Schutz des Verbrauchers gegen nicht-ärztliche Praktiker

Der deutsche Dachverband AGPF hat sich von 1978 bis 1984 sehr intensiv mit den gesundheitlichen Fragen befasst, die aus dem Sektenproblem entstehen können. Also mit

  • den Methoden der Beeinflussung
  • daraus resultierenden Lebensweisen
  • den Folgen für die Gesundheit.

Damals wurden in Deutschland dazu grosse Kongresse durchgeführt und einige Bücher veröffentlicht (1).
Als Konsequenz haben wir 1984 eine gesetzliche Regelung gefordert.
Zunächst haben wir an ein Verbot extremer Beeinflussung gedacht. Das war aber nur sehr schwer zu konkretisieren. Dann wurde deutlich, dass diese Beeinflussung auch dem Verkauf von Waren und Leistungen diente. Es hatte sich gezeigt, dass fast alle Sekten etwas verkaufen.
Deshalb hat Ursula Caberta (2) den Entwurf für ein Vertragsgesetz erstellt.
Heute befindet sich ein solches Gesetz zum zweiten Mal im Deutschen Bundestag in Arbeit (3).

Auf europäischer Ebene sollte versucht werden, ein solches Vertragsgesetz mit dem Verbot extremer Beeinflussung zu verbinden. Vermutlich 90 % aller Sekten bieten in irgendeiner Form Heilbehandlung an. In den meisten Fällen sind keine Ärzte tätig. Diese Sekten betätigen sich also als Heilpraktiker [non-medical practioners]. Das gilt auch dann, wenn sie nicht die Erlaubnis besitzen, die in den meisten Ländern für Heilbehandlung erforderlich ist.

Mit „Heilbehandlung“ ist nicht das Beten um Gesundheit gemeint. Auch nicht das Beten um Heilung im Einzelfall. Gemeint sind vielmehr konkrete Handlungen und das Versprechen, dass diese Handlungen Heilung herbeiführen werden. Wenn für diese Handlungen eine Zahlung erwartet oder verlangt wird, wenn es also um Geld geht, dann wird auch ein Vertrag abgeschlossen. Um solche Verträge geht es hier.

In Deutschland wurde erst vor wenigen Wochen vom obersten Verfassungsgericht entschieden, dass Geistheiler [spiritual healer] keine Erlaubnis als Heilpraktiker benötigen (4). Die Zahl der Geistheiler wird also erheblich ansteigen. Geistheilung [spiritual healing] wird damit endgültig als Gewerbe eingestuft, ie jedes andere auch. Auf dem Psychomarkt wird meist zusätzlich auch Hilfe bei allen Problemen des Lebens angeboten. Deshalb geht es hier ganz allgemein um Lebenshilfe gegen Bezahlung [commercial life counselling services]. Ich spreche hier nicht über eine Theorie. Ein solches Gesetz befindet sich zur Zeit im Deutschen Bundestag. Es hat dort die Bezeichnung Lebensbewältigungshilfegesetz [federal act governing contracts in the field of commercial life-counselling services].

Ich nenne es Psycho Vertrags Gesetz [Psycho Contract Law]. Die AGPF fordert ein solches Gesetz seit 1984. Ein Gesetzentwurf befand sich bereits einmal im Bundestag, 1998. Damals konnte es vor Ende der Legislaturperiode nicht mehr behandelt werden. Ich hoffe, dass das Gesetz diesmal beschlossen wird. Ich hoffe weiter, dass es irgendwann auch auf europäischer Ebene übernommen wird. Dieses Gesetz soll nicht entscheiden, ob Glaube, Placebos, Informationen, Vertrauen oder Rituale helfen oder wirksam sein können. Dieses Gesetz soll auch nicht entscheiden, ob eine Methode sinnvoll ist oder Unsinn. Dieses Gesetz sagt lediglich: Wenn Placebos, Informationen, Vertrauen oder Rituale verkauft werden, dann muss der Vertrag bestimmte Mindestinhalte haben, damit der Verbraucher geschützt wird. Das Gesetz soll im Übrigen nicht für reguläre medizinische Behandlung gelten.
FECRIS und die Mitgliedsorganisationen befassen sich in erster Linie mit Sekten und Kulten.
Zu den Aufgaben dieser Organisationen gehört:

  • Hilfe für Betroffene
  • Information der Öffentlichkeit
  • Prävention, also Verhinderung künftiger Missstände.

Zur Prävention gehört, dass geprüft wird, ob Gesetze geändert oder neu geschaffen werden sollten. Das ist kein intellektuelles Spiel für Juristen. Das ist Lobbyismus. Das ist Durchsetzung von Forderungen. Wer nichts von der Politik fordert, bekommt auch nichts. Das bedeutet aber auch: Politiker müssen davon überzeugt werden, dass es ein konkretes Problem gibt, welches geregelt werden muss. Und die Forderungen an die Politik müssen erfüllbar sein. Allround-Gesetze gibt es nicht. Gesetze gelten immer nur für bestimmte Sachverhalte und Rechtsgebiete. Es wird deshalb vermutlich auch nie ein allgemeines Sekten-Gesetz geben.

Die Frage ist deshalb, welche Sachverhalte können geregelt werden. Fragen des Glaubens sind nicht durch Gesetze zu regeln. Niemand kann daran gehindert werden, an die Wirksamkeit des Verfahrens zu glauben, welches von der Scientology-Organisation als „Auditing“ angeboten wird. Es gibt Hunderte ähnlicher Verfahren von Hunderten von Anbietern.

Fragen des Geldes aber sind durch Gesetze zu regeln. Wer etwas verkauft, für den gelten die Gesetze, die für Verkauf gelten. Wenn für Waren oder Leistungen Geld bezahlt wird, liegt dem immer ein Vertrag zu Grunde. Es kommt nicht darauf an, ob dieser schriftlich abgeschlossen wurde. Ein Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden oder durch Handlungen, zum Beispiel die Übergabe von Geld.

Wenn Privatleute Waren oder Leistungen kaufen, nennt man diese Verbraucher. Verbraucher haben keine Rechtsabteilung. Verbraucher benötigen deshalb Schutz. Schutz vor Betrügern, vor schädlichen oder gefährlichen Produkten, vor irreführender oder täuschender Werbung und vor den Rechtsabteilungen der Verkäufer. Deshalb gibt es den Verbraucherschutz und die Verbraucherschutzgesetze.

Die Europäische Gemeinschaft hat den Verbraucherschutz zu einem wichtigen Schutzprinzip gemacht. In Umsetzung des europäischen Rechts ist deshalb 2002 der Verbraucher in das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von eingefügt worden. Ähnlich ist das in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft.

Wenn es Streit gibt zwischen Anbieter und Verbraucher, zwischen Verkäufer und Käufer, ist die erste Frage immer, welchen Inhalt der Vertrag hat.
Das richtet sich nach :

  • der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung und
  • zusätzlich nach den geltenden Gesetzen.

Nach diesen Gesetzen ist ein Vertrag oft ganz oder teilweise ungültig. Dann gilt das Gesetz. Aber welches Gesetz?
Welche Gesetze im Einzelfall dann anwendbar sind, richtet sich danach, was der Gegenstand des Vertrages ist.
Eine Urlaubsreise unterliegt anderen Gesetzen, als der Kauf eines ein Autos.Dieser Vertragsgegenstand ist oft schwierig zu bestimmen.Schwierig war das zum Beispiel bei den Urlaubsreisen. Zu einer Urlaubsreise gehört der Transport des Urlaubers. Dazu gehört aber auch das Zimmer, das Mittagessen. Da der Verbraucher keine Rechtsabteilung hat, wurde er oft getäuscht. Deshalb wurde in Europa das Reisevertragsrecht eingeführt.

Ähnlich ist es mit den Angeboten des Psychomarktes. Zunächst muss festgestellt werden, was verkauft wurde. Es gibt keinen einheitlichen Sprachgebrauch. Im Gegenteil: Jeder Anbieter erfindet neue Begriffe und behauptet, sein Angebot sei völlig neu und einmalig. Es ist deshalb auch schwierig, festzustellen, welche Rechte und Pflichten die Vertragspartner haben. Wie soll man dann feststellen, ob der Vertrag erfüllt ist oder nicht?
Die Folge ist Rechtsunsicherheit und ein Mangel an Gerechtigkeit. Eine Gerechtigkeitslücke. Die Gerichte wissen nicht, welches Recht sie anwenden sollen.
Die Rechtsanwälte können die Erfolgsaussichten eines Prozesses nicht abschätzen. Auf diesem Gebiet ist deshalb die Justiz heute wie ein Würfelspiel. Wenn die versprochene Leistung nicht erbracht wurde und der Verbraucher vor Gericht geht, dann kann derzeit niemand genau voraussagen, wie ein solcher Prozess ausgehen wird. Deshalb gibt es dazu auch nur wenige Urteile, auch im internationalen Massstab.

Ein Beispiel:

Als Beispiel nehme ich die Scientology-Organisation, weil diese weltweit Marktführer auf dem Psychomarkt ist. Scientology verkauft nicht nur UFO-Glauben, sondern vor allem auch angebliche Heilmethoden gegen seelische und körperliche Krankheiten. Scientology bekämpft die Psychiatrie und will selbst ein Monopol für die Behandlung psychischer Störungen einrichten.

Eine Stunde „Auditing“ kostet bei der Scientology-Organisation mal 1.200 Euro pro Stunde, mal mehr, mal weniger (5). Allerdings wird „eine Stunde Auditing“ nicht verkauft. Verkauft wird nur „1 Intensiv“. Das sind 12,5 Stunden. Ausserdem gibt es offenbar unterschiedliche Versionen des Produkts „Auditing“. Die Beschreibung dieser unterschiedlichen Versionen mit den dazugehörigen Preisen ist allerdings nirgendwo zu finden. Der Kunde bekommt auch keinen Vertrag, in dem das genau beschrieben wird. Er bekommt lediglich eine Quittung mit dem Wort Auditing“, der Zahl der „Intensive“ und Abkürzungen, die unverständlich sind. Der Kunde bezahlt also 15.000 Euro und bekommt keinerlei Beschreibung dessen, was er dafür verlangen kann. Die 15.000 Euro muss er selbstverständlich im Voraus bezahlen und zwar vollständig. Das ist die Besonderheit des Psychomarktes (6): Das Produkt ist unsichtbar.

Verbraucherschutz (7) auf dem Psycho-Markt ist von besonderer Bedeutung, weil

  • die Produkte nicht zu messen, zu wiegen und zu testen sind,
  • die Produktbeschreibungen oft unzureichend und vieldeutig sind,
  • Preise und Leistungen oft in keinem nachvollziehbaren Verhältnis stehen,
  • die Produkte gesundheitsgefährlich sein und Abhängigkeiten erzeugen können,
  • die Werbung häufig gegen das Werberecht verstößt
  • die Menschenrechte der Kunden beeinträchtigt werden können.

Auch auf dem Psychomarkt werden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ verwendet. Das sind Regeln, die für alle Verträge gelten sollen. Die sind meist so kompliziert, dass die Rechtsabteilung des Verbrauchers dafür eine eigene Rechtsabteilung braucht. Deshalb gibt es in den meisten Ländern eigene Gesetze, die sagen, welche dieser Bedingungen wirksam sind oder nicht. Auch Scientology hat solche „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (8). Die heissen „Informationen, Definitionen und Regeln für Studenten und Preclears“. Die werden dem Kunden irgendwann zur Unterschrift vorgelegt. Eine Kopie bekommt der Kunde meistens nicht. Im Internet-Angebot der Scientology-Organisation sind diese auch nicht zu finden und schon gar nicht unter der Bezeichnung „Allgemein Geschäftsbedingungen“.

Aber wenn jemand sein Geld zurück haben will, dann werden diese „Regeln“ hervorgezaubert. Sie werden dann den Gerichten vorgelegt. Da steht dann drin: Wenn das Auditing nicht funktioniert hat, muss der Kunde sich um Nachbesserung bemühen. Er muss also neues Auditing kaufen. Die Fristen werden drastisch verkürzt: Der Kunde kann Rückzahlung nur 90 Tage nach Beendigung verlangen.Soweit das Beispiel Scientology.

Es gibt in Deutschland ganz sicher einiger hundert Sekten und sonstige Organisationen, die Lebenshilfe gegen Bezahlungen anbieten. Hinzu kommen vermutlich Tausende von Einzelpersonen als Anbieter. Alle diese verkaufen auch Unterricht und Kurse. Fast immer geht es um Beeinflussung und Selbstbeeinflussung. Zum Beispiel kann man Selbstbeherrschung lernen. Oder auf glühenden Kohlen zu laufen. Es wird behauptet, man könne lernen, seinen Körper dahingehend zu beeinflussen, dass die Füsse nicht verbrannt werden.
Seit Jahrzehnten ist zwar bekannt, dass niemand sich beim Feuerlauf die Füsse verbrennt, wenn er nicht stehen bleibt (9). Die Kontaktzeit ist zu kurz. Dennoch werden diese Programme nach wie vor verkauft. Dabei ist aber zu bedenken: Das Feuerlaufen benötigt niemand. Nicht das Feuerlaufen ist also das Produkt, sondern ein Programm, mit dem angeblich die Beherrschung des eigenen Körpers gelernt werden kann.

Es ist heute für den Kunden fast unmöglich, sein Geld zurück zu bekommen. Das gilt für alle Länder. Grund dafür ist, dass es sich in der Regel um einen atypischen Vertragsgegenstand handelt. Oder aber ein Vertragsgegenstand wird nur vorgeschoben – Beispiel: Feuerlaufen -während es in Wahrheit um etwas ganz anderes geht, nämlich angebliche Beherrschung des eigenen Körpers.
Ein solches Vertrags-Gesetz könnte auch für Europa gemacht werden.

Es könnte auch die Werbung mit einbeziehen. Auf dem Psychomarkt sind sehr extreme Formen der Werbung zu beobachten. Zum Beispiel die emotionale Konditionierung. Der deutsche Professor Kroeber-Riel (10) hat in den Siebziger Jahren mit der „Augenkamera“ Werbung untersucht und herausgefunden, dass es Werbung gibt, gegen die man sich kaum zur Wehr setzen kann. Nämlich Werbung, mit der „angeborene Dispositionen“ des Menschen angesprochen werden. Er hat diese als „gefährliche Waffen“ bezeichnet und gefordert, dass die Gesetze geändert werden: „Das Ziel, die Konditionierung zu verhüten, kann nur durch einen Konsumentenschutz erreicht werden, der die Konditionierung unterbindet.“ Kroeber-Riel hat sich nicht mit Sekten befasst, nur mit Werbung. Denn für solche Formen der Werbung gibt es bis heute keine allgemein gebräuchlichen Begriffe.

Damals wie heute wird solche Werbung deshalb in der Umgangssprache als Gehirnwäsche bezeichnet. Es besteht der Verdacht, dass solche Werbung einen automatischen Kaufanreiz auslöst. Solche Werbung wird auch im direkten Zusammenhang mit Diagnose und Behandlung benutzt.
Scientology benutzt zum Beispiel einen Persönlichkeitstest, der im Einzelfall als Instrument der Diagnose dargestellt und benutzt wird. Als Ergebnis kann dabei im Einzelfall die akute Gefahr eines Suizides diagnostiziert werden. Damit verbunden wird der dringende Rat, einen bestimmten Kurs zu absolvieren, also meist „Auditing“ zu kaufen.
Diese Art der Werbung kann in eine gesetzliche Regelung einbezogen werden. Zur Erinnerung: In Europa ist die Werbung für Zigaretten schon jetzt erheblich eingeschränkt. Vor 20 Jahren hätte niemand gedacht, dass so etwas überhaupt möglich ist.

Das Ergebnis eines solchen Gesetzes wird sein:

  • Ein Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.
  • Kosten und versprochene Gegenleistung müssen genau angegeben sein.
  • Der Verbraucher hat ein Widerrufsrecht.

Alles das gibt es auf vielen Gebieten schon lange. Zuletzt wurde ein solches Gesetz gemacht, als der Verkauf über das Internet populär wurde. In wenigen Jahren hat es solche Gesetze in ganz Europa gegeben. Wir werden eines Tages ein solches Psycho-Vertragsgesetz für Europa bekommen. Einfach weil es hier eine Lücke im Verbraucherschutz gibt. Wir sollten aber einen Schritt weiter gehen:

Wir sollten fordern:

Bei Anwendung emotionaler Konditionierung ist der Vertrag unwirksam. Es geht also nicht etwa darum, Gehirnwäsche zu verbieten. Das würde auch undefinierbare Grenzgebiete betreffen. Das wäre nicht durchsetzbar. Sondern Unwirksamkeit des Psycho-Vertrages bei Anwendung emotionaler Konditionierung.

Was können wir heute tun?

Wir können unseren Abgeordneten sagen: Wir wollen ein Europäisches Psycho-Vertragsgesetz.

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Anmerkungen:

(1) Karbe u. Müller-Küppers: Destruktive Kulte. Gesellschaftliche und gesundheitliche Folgen totalitärer pseudoreligiöser Bewegungen. Verlag für Med.Psychologie Göttingen 1983, ISBN 3-525-45227-6
www.AGPF.de/Karbe81.htm
Müller-Küppers, Manfred / Specht, Friedrich: „Neue Jugendreligionen“. Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1979. Im Anhang: Auszüge aus der Dokumentation über die Auswirkung der Jugendreligionen auf Jugendliche in Einzelfällen, AGPF 1978, ca. 50 Seiten, ISBN 3-525-45224-1

(2) Ursula Caberta ist Leiterin der staatlichen Arbeitgruppe Scientology in Hamburg.
Diese ist „Oberste Landesjugendbehörde für den Jugendschutz bezüglich neuer religiöser und ideologischer Gemeinschaften und Psychogruppen“, www.Arbeitsgruppe-Scientology.de

(3) www.AGPF.de/Psychogesetz.htm, www.AGPF.de/PsychoVertragsGesetz-Bayern2003.htm

(4) Bundesverfassungsgericht 1 BvR 784/03 Urteil vom 2. März 2004

(5) Preislisten siehe www.Ingo-Heinemann.de/Preise2000.htm

(6) www.AGPF.de/psychomarkt.htm , englische Beschreibung: The Enquete Commission of the Bundestag about the psycho market:

(7) www.AGPF.de/Verbraucherschutz.htm

(8) http://www.Ingo-Heinemann.de/Vertragsbedingungen2002.HTM

(9) www.AGPF.de/akt87-2.htm#FEUER

(10) Prof. Dr. Kroeber-Riel: Konsumentenverhalten. 2. Aufl. 1980. Kroeber-Riel nennt (ohne Bezug zu Scientology und Sekten) eine solche Werbung „emotionale Konditionierung„.
Dieser könne man sich selbst dann kaum entziehen, wenn man weiß, um was es geht. Aufklärung wirke hier allenfalls bedingt: „Am sichersten wirken solche Reize, die fest eingeschliffene Verhaltensweisen auslösen. Dazu gehören, wie wir aus der verhaltensbiologischen Forschung wissen, vor allem solche Reize, die „angeborene Dispositionen“ des Menschen ansprechen und deswegen in der Hand von Werbeleuten gefährliche Waffen sind …
„Als letztes sind einige Implikationen für die Verbraucherpolitik zu nennen Das konditionierte Verhalten ist, wie bereits begründet wurde, ein „reizgesteuertes Verhalten“. Selbst eine negative Einstellung und Abwehrhaltung gegenüber der Werbung beeinträchtigt den Konditionierungserfolg nicht. Es ist sogar zu vermuten, daß sich der Konsument, selbst wenn er es willentlich versucht, einer solchen Konditionierung nicht entziehen kann. Daraus ergeben sich verbraucherpolitische Folgerungen: Will man die Konditionierung des Konsumenten verhindern, etwa weil emotionale Bindungen an schädliche Produkte aufgebaut werden, so nützt es nichts, den Konsumenten aufzuklären und an seine Vernunft zu appellieren. Das Ziel, die Konditionierung zu verhüten, kann nur durch einen Konsumentenschutz erreicht werden, der die Konditionierung unterbindet. Hier zeigen sich die Lücken einer Verbraucherpolitik, die zu stark auf das normative Leitbild vom vernünftigen Verbraucher eingeschworen ist und ihre Maßnahmen vor allem auf Information und Aufklärung der Verbraucher ausrichtet (KROEBER-RIEL,1977b)….Der manchmal vorgebrachte Einwand, eine Konditionierung des Konsumenten könne niemals dazu führen, daß er Produkte kauft, die er auf keinen Fall konsumieren will, geht am Kern der Sache vorbei. Selbstverständlich ist das nicht möglich und selbstverständlich ist die Konditionierung nur im Rahmen einer „manipulierbaren Reaktionsbreite“ möglich (vgl. dazu S. 590 ff.). Aber bereits die Konditionierung innerhalb verbleibender Spielräume konfrontiert uns mit erheblichen Problmen des menschlichen Verhaltens. (S. 146), Vgl. www.ingo-heinemann.de/kroeber.htm