Dvorkin

Alexander Dvorkin, Präsident des Zentrums für Religiöse  Studien, Moskau:

DESTRUKTIVE KULTE UND MENSCHENRECHTE

Liebe Freunde und Kollegen,

Willkommen bei unserer Konferenz. Ich hoffe, wir alle werden zwei Tage produktiver Arbeit vor uns haben.

Wir alle, die sich hier versammelt haben, glauben, dass eine wirkliche Bedrohung der Menschenrechte und der demokratischen Freiheiten über unseren Ländern hängt. Diese Bedrohung kommt von Organisationen, die wir üblicherweise totalitäre Sekten oder destruktive Kulte oder in Kürze nur Kulte nennen. Die ungehemmte Tätigkeit der Kulte, die den Charakter von offener Ausbreitung trägt, verursacht irreparablen Schaden für die Gesundheit und das Wohlergehen von Menschen, verletzt fundamentale Menschenrechte und bedroht Einzelne, Familien, die Gesellschaft und den Staat.

Kulte sind autoritäre Organisationen; deren Leiter, die nach Kontrolle über ihre Anhänger und nach deren Ausbeutung streben, verbergen ihre Absichten hinter religiösen, politisch-religiösen, psychotherapeutischen, gesundheitlichen, bildungsmäßigen, wissenschaftlich-informativen, kulturellen und anderen Masken. Kulte benützen Betrug, selektive Information, ständige Propaganda, um neue Mitglieder anzulocken, und sie benützen andere unethische Methoden der Kontrolle der Persönlichkeit, des psychologischen Drucks, der Einschüchterung und anderer Formen, um ihre Mitglieder in ihren Organisationen festzuhalten. So verletzen Kulte das Menschenrecht auf die Freiheit zu einer informierten Wahl der Weltanschauung und der Art zu leben.

Wir glauben, dass die Gefahr der Kulte besonders in ihrer autoritären Struktur liegt, die oft allgemein anerkannte demokratische Werte verletzt, indem ihre fundamentalistische Ideologie und ihr Anspruch auf absolute Korrektheit ihrer Leiter bezüglich des „Weges der Rettung der Seele“ die Menschen betrügt und die Kontrolle über jene vollständig übernimmt, die für sich nach Bekehrung und neuer Orientierung suchen. Die Gefahr besteht auch in der unbedingten Unterwerfung ihrer Anhänger, wozu manchmal sehr ausgeklügelte Drohungen benützt werden.

Negative Folgen der Mitgliedschaft in einem Kult können sein: Unterbrechung der Schul- und Berufsausbildung der Mitglieder, radikale Persönlichkeitsveränderungen und Realitätsverlust, die zu Konflikten mit Verwandten und engen Freunden führen können. Zusätzlich können als Folge der Änderung von Orientierung und Weltanschauung sowie durch die von den Kulten benützten Methoden der Beeinflussung der menschlichen Psyche auch psychosoziale Probleme entstehen.

Entfremdung der Kultmitglieder von der Außenwelt, Konzentration auf die Kultwelt, Aggressivität gegen Kultmitglieder und Außenstehende bei der Verteidigung der Ideologie des betreffenden Kults, sowie Abweisung rationalen Denkens werden als gefährliche Folgen betrachtet. Die Tendenz zu Abhängigkeit, Autonomieverlust und Isolation, die der Persönlichkeit der Leute eingeimpft wird, wird of durch den starken Zusammenhalt solcher Gruppen verstärkt. Täuschung mittels versteckter Methoden der Manipulation und psychologischer Druck sowie das absichtliche Eindringen dieser Kulte in die Bereiche der Politik und der Wirtschaft enthüllen die Gefährlichkeit totalitärer Organisationen.

Die Praxis des psychologischen Drucks, die finanzielle und arbeitsmäßige Ausbeutung der Bekehrten, ihre soziale Isolation und die völlige Einschränkung der persönlichen Freiheit mittels Manipulationsmethoden und Gedankenkontrolle, der Schaden für Psyche und Gesundheit und eine Anzahl von tragischen Ereignissen zwingen den Zuseher zur Schlussfolgerung, dass Kulte (einschließlich derer, über die wir hier diskutieren werden und derer, welche wir wegen offensichtlicher Begrenzung der Konferenzagenden nicht  erwähnen werden) durch ihre Tätigkeit systematisch  die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verletzen, besonders:

— Artikel 3, der erklärt: „Jede Person hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit“

–Artikel 4: „Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in all ihren Formen verboten.“ Viele Kulte nehmen nicht nur an kriminellem Menschenhandel teil, sie erzeugen oft für ihre Anhänger eigene Sklavereibedingungen.

–Manche Kulte verletzen Artikel 5: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“

–Artikel 12: „Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.“ Wir wissen, dass dies eine ständige Praxis der Kulte ist.

–In einigen Kulten sehen wir, dass die Verletzung der Punkte 2 uns 3 des Artikels 16 den Status einer Kultdoktrin erlangt hat: „Eine Ehe darf nur mit der freien und uneingeschränkten Zustimmung beider künftigen Ehegatten geschlossen werden“ und „Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“

–Die Verletzung von Artikel 17, Punkt 2: „Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden“, ist tatsächlich die Ursache für die Gründung und das Bestehen der meisten destruktiven Kulte. Darin hat die Benützung der Methoden der Manipulation und der Gewalt einen besonders raffinierten Charakter.

–Durch die Benützung der Methoden der betrügerischen Überredung, des Fernhaltens von Information, der Bewusstseinsmanipulation und der Ausnützung von Furcht zum Zweck, die Bekehrten bei der Stange zu halten, verletzen alle Kulte den Artikel 18: „Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, ihre Religion oder Weltanschauung zu wechseln“ und den Artikel 19: „Jede Person hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhangen, sowie über Medien jeder Art und ungeachtet von Landesgrenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten“, und schließlich Punkt 2 des Artikel 1 der Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung (Entschließung 36/55 der Generalversammlung der UNO): „Niemand darf durch Zwang in seiner Freiheit beschränkt werden, eine Religion oder Überzeugung seiner Wahl zu besitzen“

–Die Benützung von psychologischem Druck während der Rekrutierung legt eine Verletzung von Punkt 2 des Artikels 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nahe: „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“

–Soziale Isolation von Bekehrten, das heißt Trennung von sozialen Prozessen, die in einer Anzahl von Kulten praktiziert wird, verletzt Artikel 21: „Jede Person hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken“, und Artikel 29: „Jede Person hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung ihrer Persönlichkeit möglich ist.“

–Die strenge Regulierung des Verhaltens und die Verleitung zu unbezahlter oder schlecht bezahlter Arbeit durch psychologischen Zwang verletzt Artikel 23: „Jede Person hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. Jede Person, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Jede Person, die arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihr und ihrer Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmassnahmen“, ebenso wie Artikel 24 du 25.

–Artikel 26: „Jede Person hat das Recht auf Bildung“ wird durch eine Anzahl von Kulten verletzt, die tatsächlich Bekehrten und ihren Kindern die Ausübung dieses Rechts verwehren.

–Die Verletzung des Artikels 27 trifft fast für jeden Kult zu: „Jede Person hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.“

–Die Praxis der illegalen Rekrutierung Minderjähriger verletzt Punkt 2 des Artikels 5 der  Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung : „Jedes Kind hat auf religiösem oder weltanschaulichem Gebiet das Recht auf Zugang zu einer den Wünschen seiner Eltern bzw. des gesetzlichen Vormunds entsprechenden Erziehung und darf nicht gezwungen werden, auf religiösem oder weltanschaulichem Gebiet gegen die Wünsche seiner Eltern oder seines gesetzlichen Vormunds unterrichtet zu werden, wobei das Wohl des Kindes immer oberste Leitlinie bleibt“, und Punkt 5 desselben Artikels:“ Die Ausübung einer Religion oder Überzeugung, in der ein Kind erzogen wird, darf unter Berücksichtigung von Artikel 1 Absatz 3 dieser Erklärung weder seine körperliche oder geistige Gesundheit noch seine volle Entfaltung beeinträchtigen.“

Die Tätigkeit von Kulten verletzt auch eine Anzahl anderer internationaler Dokumente und Vorkehrungen der nationalen Gesetzgebungen unserer Länder, die aus Zeitgründen im Rahmen dieses Vortrags nicht zitiert werden können.

Das oben Gesagte ist der Grund für die aktive gesellschaftliche Politik und Regierungspolitik einiger europäischer Länder und des Europarats, die darauf ausgerichtet sind, die bürgerlichen Rechte vor der Bedrohung durch totalitäre Sekten und destruktive Kulte zu schützen. In der Erkenntnis, dass demokratische Grundsätze durch eine neue Gefahr bedroht sind, die gemäß vielen Analytikern von Kulten in großem Maße jenem des Nationalsozialismus gleicht, hat Europa eine Anzahl von Maßnahmen ergriffen, welche die destruktive Tätigkeit von Kulten begrenzen.

Wir erinnern uns zum Beispiel an eine Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 22. Juni 1999, welche die Notwendigkeit der Gründung einer europäischen Organisation feststellte, welche die Gruppen von religiöser, esoterischer oder spiritualistischer Art beobachtet, was den Austausch von Information zwischen den betreffenden Zentren der Mitgliedstaaten beträchtlich erleichterte, und vorschlug, dass der Europarat auch Maßnahmen ergreifen sollte, um die Gründung von Informationszentren in den Ländern Mittel- und Osteuropas anzuregen.

Zehn Jahre sind seitdem vergangen. Wenn wir uns heute hier in der wunderbaren Stadt St. Petersburg treffen, können wir sehen, dass unsere FECRIS-Konferenz zahlreiche Organisationen von Mittel- und Osteuropa mit einschließt. Allein in meinem Land haben wir etwa dreißig aktive und funktionierende Zentren für die Erforschung von Kulten und für Information über sie. Wir schätzen dieses Dokument sehr,  das uns einen kräftigen Anstoß gab, als junge und noch nicht so erfahrene Organisationen zu arbeiten und Fortschritte zu machen. Wir fühlten, dass wir nicht allein sind und dass die aufrichtigsten, verantwortungsvollsten, ehrlichsten und weisesten Leute in Europa unsere Arbeit unterstützten und uns ihre Zusammenarbeit anboten.

So treffen wir, die Bürger des großen Europa (gemäß den Worten von François Mitterand vom Atlantik zum Pazifik), uns heute hier, um weiter zu arbeiten, unsere Freundschaft weiter zu entwickeln und unsere Zusammenarbeit in unserer schwierigen und oft unbedankten jedoch sehr notwendigen Mission fortzusetzen.

Nochmals, liebe Freunde und Kollegen, willkommen in Russland, willkommen in St. Petersburg, willkommen an der Universität von St. Petersburg, willkommen bei unserer Konferenz.

Добро пожаловать!