Jougla

Jean-Pierre Jougla, Anwalt, UNADFI [1], Frankreich:

 

DIE SEKTEN, DIE VERWIRRUNG DER MÄCHTE UND DIE MENSCHENRECHTE

I / „DIE MENSCHENRECHTE BESCHRÄNKEN DEN RAHMEN DER HILFSTÄTIGKEIT FÜR SEKTENOPFER“

Ich muss zuerst einmal sagen, dass sich die französische Politik keiner Logik eines Kampfes gegen die Sekten verschreiben kann.

Das französische Recht sieht seit dem Jahr 2001 die Möglichkeit vor, eine sektiererische Gruppe aufzulösen, wenn die Gruppe zweimal rechtskräftig verurteilt wurde.

Das französische Recht achtet und schützt also die Freiheit zu glauben, und auch an irgendetwas zu glauben, wie das bei der Mehrzahl der Glaubensrichtungen ist, die sich mehr aus dem Aberglauben als aus vernünftigen Gründen ergeben.

Die französische Politik wie auch die Tätigkeit von Vereinen wie die UNADFI und die CCMM haben einen einzigen Standpunkt: jenen der Verteidigung des Individuums, das Opfer einer Sekte oder eines „Abwegs“ sektiererischer Natur wurde.

Manche werden sagen, es sei Schwäche! Jedenfalls ist es Respekt vor dem Verfassungsrahmen. Tatsächlich erinnert Artikel 2 der Verfassung vom 4.Oktober 1958, der es verdient, von Zeit zu Zeit wieder gelesen zu werden, daran:

 

„Frankreich ist eine unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik.

Sie garantiert die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Herkunft, der Rasse oder der Religion.

Sie respektiert alle Glaubensrichtungen…

…Ihr Grundsatz ist: Regierung des Volkes, durch das Volk und für das Volk“

 

Artikel 2 der französischen Verfassung spiegelt den Artikel 10 der Erklärung der Menschenrechte von 1789 wieder, der feststellt, „dass niemand wegen seiner Meinungen (auch nicht wegen religiöser) beunruhigt werden dürfe (ich setze die Formulierung „auch nicht wegen religiöser“ in Klammer, denn sie wird in den Überlegungen zum Sektenphänomen die Meinung, die nicht religiös ist, fälschlicherweise außer Acht lassen), niemand soll also wegen seiner Meinungen beunruhigt werden, vorausgesetzt dass ihre Bekundung die durch das Gesetz eingerichtete öffentliche Ordnung nicht stört.“

Diese Grundsätze und einige andere, geerbt von der „Philosophie des Lumières“ und konstitutive Paradigmen, auf denen das moderne Recht beruht, haben im internationalen und im europäischen Recht ein Echo und eine Erweiterung gefunden.

Die Respektierung der Freiheiten und der fundamentalen Rechte läuft darauf hinaus, gleichzeitig „die Grenzen anzugeben, die nicht überschritten werden dürfen, und bisweilen die Richtung anzugeben, der zu folgen ist.“

Aus diesen Grundsätzen muss man folgern, dass die Tätigkeit, welche die Sekten betrifft, nur eine Tätigkeit der Information, der Vorbeugung und der Instruktion sein kann.

Tatsächlich ist die einzige Waffe, die man dem Obskurantismus, dem Reduktionsglauben, dem Aberglauben entgegenstellen kann, eine Waffe, die Lumières erträgt, die Vernunft.

Es ist schwierig, sich so freiwillig in der Aktion zu begrenzen, aber ohne dem sektiererischen Glauben einen anderen Glauben entgegenzusetzen, was darauf hinausliefe, die Freiheit des anderen zu begrenzen, muss man wohl mit dieser Forderung leben.

 

II / DIE MENSCHENRECHTE WERDEN VON DEN SEKTEN MISSBRAUCHT

Diese fundamentalen Freiheiten, die den Zweck haben, das Individuum zu schützen, werden ständig von den Sekten, als juristische Personen verstanden, zu ihrem Vorteil geltend gemacht. Und paradoxerweise zögern die Sekten nicht, gleichzeitig diese Grundsätze innerhalb ihrer eigenen Mauern zum Schaden ihrer Anhänger zu verhöhnen.

Andere Sprecher des heutigen Tages illustrierten deutlich genug bestimmte konkrete Verletzungen der Menschenrechte durch die Sekten, sodass ich mich nicht damit aufhalten muss.

Wenn es nötig ist, das individuelle Opfer gegen die Sekte, die es unterdrückt, zu verteidigen, so ist es noch nötiger, eine Analyse der Mechanismen zu bekommen, damit die nicht spezialisierten Redner aufhören, sich durch den Schein in die Falle locken zu lassen.

Die Sekte ist für die Anhänger tatsächlich der Ort der Freiheitsberaubung, gleichgültig ob die Sekte als schädlich oder unschädlich gilt, ob sie eine kleine oder wichtigere Gruppe ist, ob sie religiösen Gehorsam verlangt oder nicht.

Wenn wir die historischen und die religiösen Betrachtungsweisen beiseite lassen, dann scheint es mir nützlicher zu sein, in meinem Vortrag über den Aspekt des Strebens nach Vereinnahmung zu sprechen, des unersättlichen Strebens nach Macht, das den Guru motiviert, über Vereinnahmung und Macht, die gemeinsam mit der Dimension der Unterwerfung des Anhängers auftreten.

Dieser Bericht über die menschliche Ausbeutung kann nur durch die Analyse des Sektenwerkzeugs verstanden werden, der sozialen Maschinerie, die jede heutige sektiererische Gruppe darstellt. Mit dieser Analyse werde ich mich jetzt befassen.

 

III/ DIE SEKTE, DER ORT DER AUSÜBUNG DER MACHT, IST EINE WAHRHAFT STAATLICHE STRUKTUR INNERHALB JEDES STAATES

 

Ich betone die Notwendigkeit, mit der üblichen Verwechslung zwischen Sekte und Religion reinen Tisch zu machen. Sonst bleibt der Zugang entweder unabsichtlich oder bisweilen absichtlich verwirrend.

Diese Verwirrung ist verständlich, denn der Ausdruck „Sekte“ war Jahrhunderte lang synonym mit Schisma, Häresie, während gerade die Mehrheitsreligionen sich den Gedanken des Beherrschens zu Eigen machten, aber sich vor allem mit der politischen Macht vermischten.

In dieser Perspektive, die die meine ist, der „Laisierung“ des Zugangs zu den heutigen Sekten, war es für mich notwendig, einerseits die Dimension der Macht zu unterscheiden, die auf das Individuum ausgeübt wird, die sich an die Palette der verschiedenen psychiatrischen Pathologien der Gurus ebenso wie jene der Viktimisierung anlehnt, und andererseits die Dimension der wahrgenommenen Macht der Sekte als Art der Ausübung einer internen sozialen Beziehung in der sektiererischen Gruppe.

Das ist die Funktionsweise, über die ich heute zu ihnen sprechen möchte, denn in der sektiererischen Leitung findet sich die Erklärung für die Negation der Menschenrechte durch die Sekten und alle jene Praktiken, die gegen die fundamentalen Freiheiten gerichtet sind.

 

1°/ KOMPONENTEN DER STAATLICHEN SEKTENSTRUKTUR

 

Die Sekte hat eine staatliche Struktur, deren Funktionieren eine Anzahl von fundamentalen Rechten verletzt.

 

A / Eine staatliche Struktur, denn die Sekte stellt einen wahrhaften „Mikrostaat“ dar, organisiert und administriert durch eine eigene Regierung.

Alle Sekten funktionieren auf der Grundlage einer bestimmten Zahl von Invarianten staatlicher Art:

 

Ein Territorium, das wohl real ist, wenn es auch meist durch eine Ebene der geteilten Reinheit gebildet wird, ein zu schützender energiegeladener Ort, eine Reinheit, welche die Überlegenheit der Gruppe über die profane Gesellschaft begründet und welche die verschiedenen Trennungen erklärt, die den Anhängern auferlegt werden. Dieser sektiererische Ort ist sowohl die „Sonne“ als auch das „Blut“ des Clans, der Tiegel, in dem der Anhänger mit der Masse der Gruppe verschmilzt.

Grenzen, die das Territorium vor „energetischen Verunreinigungen“ und äußeren Angriffen schützen, Grenzen, die für die Anhänger zu Gefängnismauern werden. Dieser Begriff des Territoriums, das durch Grenzen geschützt ist, erklärt den Wunsch und die ständige Verantwortlichkeit des Anhängers, sich zu „reinigen“.

Ein Volk, bestehend aus den Anhängern, die auf diesem Territorium wohnen und auf elitäre Weise in der Logik einer höheren „Rasse“ daran teilhaben.

Ein Leiter, der allwissend, allmächtig und allgegenwärtig ist und der die höchste Autorität verkörpert.

Eine sektiererische höchste Autorität von einer archaischen auferlegten Art.

 

Betreffend diese Entwendung der höchsten Autorität durch die Sekten ist es nicht unnütz, sich an den Artikel 3 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 zu erinnern:

 

„Das Prinzip der höchsten Autorität residiert wesentlich in der Nation. Kein Körper, kein Individuum kann eine Autorität ausüben, die nicht ausdrücklich daraus hervorgeht“.

 

Diese staatliche Dimension, die nicht auf den ersten Blick sichtbar wird, außer in Sekten wie Aum Shinrikyo, bekannt durch die Anwendung vom Giftgas Sarin in der U-Bahn von Tokio, und die soweit ging, ihre eigene Regierung mit Ministern und administrativen Institutionen einzusetzen, wird augenscheinlich, wenn auf vertiefte Weise die wirkliche Funktionsweise der sektiererischen Institution analysiert wird.

Diese staatliche Struktur, unabhängig von der Bedeutung infolge der Zahl der Anhänger, besitzt alle konstitutiven Attribute eines Staates, was in den Augen der Anhänger ihre Legitimität festigt und die höchste Autorität des Gurus absichert.

Diese hoheitlichen Attribute der Sekte deuten sich in einigen Begriffen an:

 

B/ Gewalten staatlicher Natur

 

  • Gesetzgebende Gewalt : der Guru, Erzeuger der internen Normen, verordnet seine eigenen Gesetze, die je nach Sekte mehr oder weniger ausgearbeitet sein werden. Auf dieser Ebene entsteht die Doktrin, der intellektuelle Zement der Gruppe.

Das sektiererische gesetzgeberische System spricht dem Recht der Gesellschaft jeden Wert ab und stellt das interne Recht über das profane Recht (was zum Beispiel falsche Zeugenaussagen vor Gericht und das Verschwinden von Dokumenten rechtfertigt…). Die normative Macht des Gurus erklärt im Wesentlichen die mentale Manipulation mit allen Nuancen des Vorgangs.

  • Ausführende Gewalt : Der Guru übernimmt es selbst, seine Gesetze innerhalb der Gruppe anzuwenden. Hier werden die sektiererischen Praktiken rund um die „Hoheitsattribute“ ausgeübt. Auf dieser Ebene findet man die Räderwerke der organisierten Proselytenmacherei, der Propaganda und der intellektuellen Vergiftung. Man findet dort ebenfalls die interne Polizei, welche die globale Überwachung ermöglicht.
  • Richterliche Gewalt : der Guru selbst sanktioniert jeden Verstoß gegen die Norm. Eine Bemerkung zur sektiererischen richterlichen Macht, die selbstverständlich die elementaren Schutzerfordernisse des Angeklagten missachten, wie den Anklageakt, den doppelten Grad der Rechtsprechung, die Rechte der Verteidigung oder Vertretung, alles Mängel, die „profane“ Rechtsprechungen und die Verteidiger der Menschenrechte erregen sollten.
  • Keine Gewaltenteilung

In der Sekte sind die drei Gewalten (Legislative, Exekutive, Judikative) in der Hand des Gurus allein konzentriert.

Ich betone das Fehlen der Gewaltenteilung im Inneren der sektiererischen Gruppe, da es diese Konzentration in den Händen eines einzelnen ist, die den Guru zu einem totalitären unbestrittenen und unangreifbaren Leiter macht, und ich verweise dabei auf die Lektüre von Montesquieu, die einer der Vorläufer der modernen fundamentalen Rechte ist.

Die Kumulierung der drei Gewalten unter der Autorität des Gurus stellt die absolute sektiererische Macht dar. Diese absolute Macht, ausgeübt von einer einzigen Person bei Fehlen jedes Gegengewichts charakterisiert eine der Hauptkomponenten der Begriffe Guru und Sekte und erklärt, dass die Sekte sich einer Logik verschreibt, die den Menschenrechten völlig entgegengesetzt ist.

 

C/ Hoheitliche Attribute

Bei der Anzahl der konstitutiven Elemente der staatlichen Attribute dieser sektiererischen Mikro-Staaten findet man ebenso Charakteristiken bezüglich der Macht und vor allem der ausführenden Macht:

 

– Eine eigene Sprache (orwell’sches Neusprech)

– Einen Personenstand (jeder Anhänger erhält einen neuen Namen)

– Eine erfundene Abstammung und eine Genealogie, oft begründet auf karmischen Verbindungen

– Ein Erziehungssystem für die Kinder, das die Rechte der Kinder auf Bildung und Sozialisation verletzt

– Unterricht für erwachsene Anhänger

– Ein medizinisches System beruhend auf „illusorischen therapeutischen Methoden“, ebenso konstitutiv wie ein Pseudowissen von bis zum Risiko schwächenden Praktiken.

– Eine erfundene gemeinsame mythische Geschichte, die an jeden eine vorherbestimmte Rolle verteilt, einschließlich einer Hagiographie des Gurus, in einem Heldenkult verankert.

– Eine besondere Wirtschaft in Opposition zu den gesellschaftlichen Regeln

– Ein eigenes Steuersystem.

– Ein Militärsystem und eine mehr oder weniger entwickelte interne Polizei.

– Eine meistens stereotypierte Ästhetik von einer traurigen Armut, die manchmal sogar Kleidungscodes umfasst.

– Eine Subkultur, die in Wirklichkeit eine echte Kulturübertragung und sogar eine Entkulturisierung der Anhänger darstellt

– Usw.

Diese Hoheitsattribute sind in der Forderung nach einem neuen Paradigma enthalten.

2°/ FOLGE DER STAATLICHEN DIMENSION DER SEKTEN

  1. A) Ein Paradigmenwechsel mit dem Ziel der Vorherrschaft

 

Diese sektiererische Struktur von staatlicher Art ist eine Struktur der Vorherrschaft, in dem Maß als sie eine Oberhoheit, eine politische und gesellschaftliche Vorrangstellung … über die anderen Institutionen beansprucht (daher die Notwendigkeit, die äußeren gesellschaftlichen Strukturen zu unterwandern, wenn man nicht das kindische Projekt unterstützt, an einer „Weltregierung der Weisen“ teilzunehmen.)

Die künstliche und wahnhafte Konstruktion dieser „neuen“ Staatsform bildet sich um mehrere konstitutive Elemente herum, neu erfunden nach dem guten aber verrückten Willen des Gurus, der sie um das bunte „New Age“-Konzept des„Paradigmenwechsels“ herum strukturiert.

Dieses Konzept des Paradigmenwechsels sammelt munter alle die „neuen Methoden“ (in Bildung, Gesundheit, Persönlichkeitsentwicklung, Wohlfahrt, Politik, Leitung, Wirtschaft, usw.), neue Methoden, die gelegentlich selbst aus „sektiererischen Abwegen“ bestehen und die wohl nur als alte aufgewärmte Rezepte zu betrachten sind, die aber von den Sekten dazu benützt werden, die Paradigmen zu verändern, auf denen sich die profane Gesellschaft gründet.

Diese staatliche Struktur der Vorherrschaft ist ebenso totalitär in dem Maß, als alle Macht in den Händen einer Art Einheitspartei liegt (jener des Guru) und in dem Maß, als jede Opposition gebannt ist.

Diese Aspekte, die an Hand von zahlreichen Fällen illustriert werden könnten, die von derzeitigen sektiererischen Gruppen stammen, sollten schon allein zu verstehen erlauben, worin die Sekte, das sektiererische Schema der „Leitung“, eine Herausforderung an die Demokratie und an die fundamentalen Freiheiten darstellt.

Das Eindringen der Sekten in die Länder Osteuropas illustriert diesen Prozess der Machtübernahme, verborgen unter der Decke der Teilnahme an der Errichtung der Demokratie, wobei es sich nur um Versuche handelt, eine zusammengebrochene Ordnung durch die archaische und klüngelhafte Ordnung der Sekten zu ersetzen.

 

Ein utopisches Projekt

Aber die staatliche beherrschende Struktur, woraus die Sekte besteht, könnte nicht existieren, wenn die Gruppe, die sie leitet, nicht durch ein utopisches Projekt motiviert würde.

Bildung einer Traumgesellschaft

Es ist wesentlich, sich des utopischen sektiererischen Projekts bewusst zu sein. Dieses Projekt hat die Bildung einer Traumgesellschaft zum Ziel, welche der Guru, auf Erden inkarnierter „Gott“, regiert.

Es handelt sich um eine Idealgesellschaft der Type „science fiction“, organisiert nach einem vorher festgelegten Modell, zusammengesetzt aus gelehrigen, gehorsamen und zu Robotern gemachten Subjekten, welche die Wahnvorstellungen des Guru buchstabengetreu umsetzen.

Die Praxis der Internetspiele wie „second life“ können es erlauben zu erahnen, was die Anhänger in der Sektengesellschaft erleben können.

  1. B) Das Zeitliche dem Spirituellen untergeordnet

Es versteht sich von selbst, obwohl dies im Wesentlichen eine esoterische Nachricht enthüllt, die nur für die Anhänger reserviert ist, dass diese ideale Gesellschaft voraussetzt, dass das Zeitliche dem Spirituellen untergeordnet sei, auf den Guru bezogen, „spirituell“ hier verstanden als ideologischer Inhalt.

 

Unterordnung des Zeitlichen, das sich nicht nur auf das Innere des sektiererischen Staates erstreckt, sondern ebenso auf die Außenwelt, wie es das Beispiel der japanischen Sekte Aum Shinrikyo oder das scientologische Projekt der Weltherrschaft zeigt.

Es ist die Wiederkehr der historischen Vermischung der zeitlichen und spirituellen Macht durch die Zivilgesellschaft in der Vergangenheit, und das stellt die wesentliche sektiererische Gefahr auf gesellschaftlicher Ebene und für die Politik dar in dem Maß, wo das Modell die Neigung hat, sich zu vervielfachen und die Gesamtheit der profanen Strukturen unter der Devise des „Paradigmenwechseln“ zu durchdringen.

Dieser Begriff des Paradigmenwechsels, der von den Sekten benützt wird, hat sich die meiste Zeit hindurch stillschweigend verbreitet, wo er durch das ganze Phänomen „New Age“ hindurch am Werk ist, das die Bereiche Gesundheit, Bildung, Wohlfahrt, Politik usw. durchdringt, privilegierte Betätigungsfelder der „sektiererischen Abwege“.

 

SCHLUSSFOLGERUNG

 

Ich hoffe, zumindest zwei Dinge gezeigt haben zu können:

Zuerst die Dringlichkeit, die Frage der Sekten unter einem Gesichtspunkt zu erörtern, den ich als laizistisch qualifiziere, ausgehend von einer Betrachtung, die das Räderwerk der Machtausübung bloßlegt.

Zweitens hoffe ich auch gezeigt zu haben, dass das neue Paradigma, das von den Sekten angepriesen wird, die es in ihrer Globalität auf alle menschlichen Tätigkeiten abgesehen haben, sich auch zweifellos einem Willen verschreibt, die Grundlagen der modernen Gesellschaft umzustürzen, die in den Menschenrechten und den fundamentalen Werten wurzeln.

Die Wachsamkeit drängt sich umso mehr auf, als die Berechtigung der nationalen Strukturen heute oft ihre Lesbarkeit verliert und ihr auf Wahlen begründetes Fundament schrittweise den Einflüssen der Lobbyisten Platz macht, dem die Sekten auf besondere Art zugeneigt sind.

Die Überlegungen, welche die Gesamtheit der Vereinigungen zur Unterstützung der Sektenopfer anstellen, sind unter diesem Gesichtspunkt für die Politik und für den Bürger wesentlich.

Das rückläufige politische Modell, das die Sekten verkörpern, gerät in Gefahr, jederzeit im konkreten Leben einen Platz einzunehmen, den jeder Europäer bedauern sollte.

Möge mein Vortrag als einer wahrgenommen werden, der sich den Vorträgen der anderen Sprecher anschließt und der zeigt, was die Menschenrechte benötigen, um ausgeübt werden zu können: die Demokratie, die Achtung vor dem Menschen und den Gebrauch der Vernunft.

[1] Union nationale des Associations de Défense des Familles et de l’Individu victimes de sectes