Danièle Muller-Tulli

Der Europarat – „wie er funktioniert“

 

Danièle Muller-Tulli, Vorsitzende der ASDFI [1], Vizepräsidentin der FECRIS und deren

Delegierte beim Europarat

 

Eine kurz historische Erinnerung

 

Bei Gründung des Europarats am 5. Mai 1949 durch den Vertrag von London waren10 Staaten beteiligt: Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Schweden und das Vereinigte Königreich. Sie wollten eine europäische Versammlung mit beratendem Charakter sein, mit der Aufgabe, die europäische öffentliche Meinung auszudrücken.

Im November 1959 wurde der Vertrag von Rom unterzeichnet, der die Konvention der Wahrung der Menschenrechte und der fundamentalen Freiheiten des Europarats bestätigte, das erste internationale juristische Instrument, das den Schutz der Menschenrechte garantiert. Die Europäische Konvention der Menschenrechte trat 1953 in Kraft.

Im September 1959 wurde durch den Europarat in Straßburg der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte gegründet, der über die Wahrung der Menschenrechte durch die Signatarstaaten wacht.

Der Oktober 1961 sah in Turin die Unterzeichnung der Europäischen Sozialcharta, die ihrerseits die Aufgabe hat, über die Wahrung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte in jenen Ländern zu wachen, die sie unterzeichnet und ratifiziert haben.

 

Die Wahrung der Menschenrechte, welche die fundamentalen Rechte und Freiheiten des Menschseins herstellen, der Europäischen Sozialcharta, welche die sozialen Rechte und das Niederlassungsrecht des europäischen Bürgers herstellt, ist die wichtigste Aufgabe des Europarats.

 

Ferner möchte ich die Worte von Terry Davis zitieren, dem Generalsekretär des Europarats, in seinem Vorwort zur Broschüre mit dem Titel „Der Europarat, 800 Millionen Europäer“ (und bald 48 Staaten):

 

„Der erste Zweck des Europarats ist es, eine engere Union unter seinen 46 Mitgliedstaaten zu verwirklichen, um die individuellen Freiheiten, die politische Freiheit und den Vorrang des Rechts zu wahren, Grundsätze, welche die Fundamente jeder wahren Demokratie bilden“.

„… alle Mitgliedstaaten unserer Organisation sind verpflichtet, die Regierungstätigkeit auf diesen Prinzipien zu begründen … Heute verkörpert der Europarat das Engagement von etwa 800 Millionen Europäern im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und des Rechtsstaats“

 

Dies sind die großen Punkte, die uns, die Zivilgesellschaft, ganz besonders interessieren.

 

Das große Werk des Europarats bestand und besteht in der Ausarbeitung einer ganzen Reihe von internationalen Verträgen auf dem Gebiet der Menschenrechte, die so für jene Staaten, die diese ratifizieren, Verpflichtungen erzeugen. Er ist also ein normatives Organ, das eine Harmonisierung der Rechtsordnungen der verschiedenen Staaten anstrebt.

 

1989, nach dem Fall der Berliner Mauer, wurde der Europarat der bevorzugte Rahmen zur Hilfe der Demokratisierung der mittel- und osteuropäischen Staaten, die aus den kommunistischen Regimes hervorgegangen sind. Es wurden bereits Programme der juristischen Zusammenarbeit mit den Kandidatenstaaten gestartet, um ihnen zu helfen, die Anpassung ihrer institutionellen, legislativen und administrativen Strukturen an demokratische europäische Standards zu verwirklichen.

 

In diesem Geist werden die Versammlungen der Staatschefs oder der Regierungen der Mitgliedstaaten organisiert, deren erste im Oktober 1993 in Wien stattfand. Die zweite Versammlung war nur vier Jahre später, 1997 in Straßburg, und die dritte im Mai 2005 in Warschau, und diese interessiert uns ganz besonders, denn sie war für unsere Zivilgesellschaft der Start in eine neue Ära: tatsächlich waren die Vertreter der Konferenz der INGOs anwesend und die gewählte Präsidentin dieser Konferenz ergriff angesichts der Staatschefs das Wort.

 

Wie funktioniert der Europarat und was sind die Möglichkeiten der Aktion und Interaktion seiner Mitgliedsländer?

 

Der Rat ist aus vier Organen gebildet, genannt die vier Säulen:

 

Das Ministerkomitee: es entscheidet, es handelt, es dialogisiert auf politischer Ebene.

Die Parlamentarische Versammlung: sie ist das demokratische Gewissen Europas und besteht aus 315 Mitgliedern und 315 Ersatzmitgliedern.

Der Kongress der Gemeinden und Regionen: Sprecher der Regionen und Gemeinden im Schoß des Rats.

Die Konferenz der INGOs setzt sich aus Delegierten zusammen, welche die 400 INGOs vertreten, die mit partizipativem Status versehen sind. Durch diesen Status sind die INGOs in die Aktivitäten der Zwischenregierungsprogramme einbezogen und haben die Möglichkeit, mit den anderen Säulen einen Dialog zu führen. Hier hat die FECRIS ihren Platz, die zu vertreten ich die Ehre habe.

 

Die Präsidentin der Konferenz der INGOs, Frau Annelise Oeschger, durchquert Europa, um die INGOs zu unterstützen, die sie vertritt, um mit den örtlichen NGOs und den politischen Verantwortlichen der betreffenden Länder zu diskutieren und die Zivilgesellschaft in ihren Bemühungen zu unterstützen. Ich als eure Delegierte nehme viermal im Jahr an den Versammlungen der INGOs des Europarats teil und vertrete euch in den Arbeitsgruppen Menschenrechte, Bildung und Kultur, Gesundheit, Europäische Sozialcharta, Soziale Kohäsion.

 

Wir diskutieren hier über entscheidende Probleme der Gesellschaft wie das Recht der Migranten, die Situation der Gesundheit in Rumänien betreffend Krebs, um neuere Beispiele zu erwähnen. Die Frage des Interkulturellen und Interreligiösen ist eines der Probleme auf der Tagesordnung, und an der Herausgabe eines „Weißbuches“ wird gearbeitet, um 2008 als das „Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs“ zu illustrieren.

 

Ich empfehle euch, regelmäßig die Website des Europarats www.coe.int zu besuchen, denn sie ist ein Mittel, um über die gegenwärtigen Probleme auf dem Laufenden zu bleiben.

 

Wie wird man im Fall von Problemen örtlich, im Lande, tätig?

 

  1. Sorgfältige Vorbereitung von Berichten, die das Nichtfunktionieren auf der Ebene der Menschenrechte und/oder die Nichtbeachtung der Sozialcharta beschreiben.
  2. Kontaktnahme mit den betreffenden politischen Verantwortlichen: Ministern, Parlamentariern, Abgeordneten, um ihnen eure Probleme darzulegen, damit sie mit jenen Abgeordneten sprechen, die viermal jährlich beim Europarat in Straßburg ihre Sitzungen abhalten.
  3. Kontaktnahme mit FECRIS, die als INGO mit partizipativem Status die Möglichkeit hat, in Straßburg für euch über eure Situation zu sprechen, diese abzuschätzen und eventuell Entschließungsvorschläge zu machen, wie das zuletzt für Rumänien der Fall war.

 

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass der Kommissar für Menschenrechte regelmäßig die Mitgliedsländer des Europarats besucht, um die Situation bezüglich der Menschenrechte abzuschätzen, und dass er gewöhnlich mit den Vertretern der örtlichen NGOs Kontakt aufnimmt, denn so verschafft er sich, wie er meint, am besten einen Einblick über die Situation im Land.

[1]Association Suisse de Défense des Familles et de l’Individu