Nacci

Emanuele Nacci

Strafrechtsanwalt und Verfassungsjurist in Bari

 

Die Aufhebung des italienischen Gesetzes über ungebührlichen Einfluss (Unterwerfung) als kriminellen Tatbestand:

Individuelle Freiheit: In welchem Ausmaß ist sie geschützt?

Bemerkungen, Vorschläge – Initiativen.

 

Die Strafrechtsnorm über den ungebührlichen Einfluss, den jemand über jemanden anderen ausübt, wurde durch das Urteil Nr. 96 vom 18. Juni 1981 des italienischen Verfassungsgerichtshofs angesichts eines Konflikts mit dem Artikel Nr.603 des Strafrechts, der Unterwerfung definiert, und den Artikeln Nr. 21 und 25 der italienischen Verfassung aufgehoben

 

Artikel Nr. 603 lautet wie folgt: “Wer seine Macht über eine andere Person ausübt, um sie in einen Zustand völliger Unterwerfung zu versetzen, soll mit 5 bis 15 Jahren Haft bestraft werden.

 

Dies bedeutete das Ende für die Existenz einer Regel im Rocco Code, der fast 50 Jahre lang weder fühlbar noch häufig angewendet wurde.

 

Das aufhebende Urteil bestätigte die Verletzung des Grundsatzes des Typischen und der Bestimmtheit, die eine Norm berücksichtigen muss, wie es im Artikel Nr. 25 der Verfassung vorgesehen ist. Tatsächlich überlässt das Fehlen solcher Grundsätze, die Voraussetzung für die Norm sind, die Identifikation der wirklichen Taten, die eine Übertretung darstellen, der willkürlichen Bewertung durch den Richter.

 

Die Gefahr, die sich aus der Handlungsfreiheit des Richters ergibt, erweitert die Taten bezüglich des Zustandes der völligen Unterwerfung durch ungehörige Beeinflussung, indem sie diese den Bedingungen psychologischer Unterordnung angleicht, die als völlig erlaubt und daher vom Strafgesetz als akzeptiert angesehen werden.

 

Außerdem soll auch der Bekehrungseifer religiösen, politischen oder anderen Ursprungs nicht kriminalisiert werden. Der volle Begriff der psychischen Unterwerfung half sicher nicht dazu, der aufgehobenen Norm weitere Klarheit hinzuzufügen, in Gegenteil, er machte sie noch verworrener und weniger akzeptabel. Bezüglich des Konflikts mit Artikel Nr. 21 der italienischen Verfassung sah die aufgehobene Norm keinen Schutz der freien Wahl und Initiative vor und sah sich einer Grenze im Interesse der psychischen Integrität des Individuums gegenüber, wenn sie ein Mittel für gewaltsamen oder subtilen Druck durch die Unterwerfung unter den Willen jemandes wurde, die durch Modelle und Praktiken mentaler Manipulation erreicht wurde.

 

Das Problem, dem wir hier gegenüberstehen, ist wichtiger und ernster denn je, als Unterwerfung und ihre begleitenden Mechanismen im Rahmen von interpersonalen Beziehungen noch immer eine Realität sind. Wirkliche Gefahren gibt es auf dem Gebiet der individuellen Freiheit und besonders auf dem des Schutzes der individuellen Identität.

 

Das Ziel ist nicht so sehr, die individuelle Freiheit zu garantieren, ungeachtet ihres fundamentalen und unzerstörbaren Charakters, sondern eher zu verhindern, dass die ungesetzliche und missbrauchende Macht eines Einzelnen mit der öffentlichen Macht in Konflikt gerät, oder, in konkreteren Begriffen, mit der vorherrschenden Ideologie und Moral.

 

Wie ich zuvor gesagt habe, ist das Problem wirklich ernst, es verdient unsere Aufmerksamkeit und die der gesellschaftlichen Kontrolle; täglich stellt es eine subversive Anwendung des Rechts dar, Beziehungen zu anderen Leuten aufzubauen, und es würde zu einem noch größeren Problem, würde ihm nicht die rechte Aufmerksamkeit zuteil

 

Die Lücke, die sich im italienischen Strafsystem gebildet hat, hat einerseits in der Öffentlichkeit zur Überzeugung geführt, dass das Delikt der Unterwerfung nicht mehr existiert, wenn dies je der Fall war, während es ihr andererseits gelungen ist, jene, die unterwerfen und das Bewusstsein anderer Leute manipulieren, davon zu überzeugen, dass sie in ihrem pervertierten und ungesetzlichen Verhalten weitermachen können, mit der Sicherheit, dass sie kein Risiko eingehen und niemals strafrechtlich verfolgt werden.

 

Die verheerenden Auswirkungen können in Italien und, wie ich annehme, auch in anderen Ländern in der Ausbreitung von Aktivitäten gespürt werden, die für den Einzelnen und für die ganze Gesellschaft schädlich sind, ausgeführt von einzelnen üblen verkappten Individuen und auch durch pseudoreligiöse Praktiken, die mit ihren überzeugenden und hauptsächlich suggestiven Verhaltensweisen die individuellen Vereidigungsmechanismen schwächen und/oder völlig ausschalten und so den Willen der Leute, die involviert werden, stark beeinflussen.

 

Dies sind Werkzeuge, über die man jetzt Gewissheit erlangt hat, die verstanden werden und die eine klare Beziehung der Vorherrschaft des unterwerfenden Subjekts über das unterworfene darstellen. Sie führen schließlich zu einer völligen Entfremdung und Unterwerfung der betroffenen Person, die zum Opfer des schädlichen Einflusses der bösartigen Subjekte werden.

 

Die Betroffenen werden ihrer persönlichen und individuellen Freiheit beraubt, sie verlieren ihre Selbstbestimmung, sie rechtfertigen ihre eigenen Entscheidungen nicht mehr, ihre Gehirne werden ihrer Fähigkeit zu beabsichtigen und zu wollen entleert; sie werden krank und nach und nach beginnen sie, andere zu unterwerfen, nehmen ein anstößiges und ungesetzliches Verhalten an, das anzunehmen sie sonst nie auch nur überlegt hätten.

 

Was kann heute über den Schutz der persönlichen Freiheit gesagt werden? Oder besser, in welchem Maß ist das Individuum heute geschützt? Ich wage zu sagen, es gibt hier kaum einen Schutz. Stattdessen muss unsere Versammlung den Zweck erfüllen, die zuständigen staatlichen Körperschaften und die schlafenden Behörden dazu anzuregen, die Menschen und ihrer Freiheit zu schützen. Der Zustand der Freiheit muss als die Kombination der freien Wahl und der Bestrafung aller dieser Verhaltensweisen garantiert werden, die eine de iure oder de facto Reifikation der Leute und daher eine beträchtliche Zerstörung ihrer Persönlichkeit zur Folge haben.

 

Die persönliche Freiheit, die Artikel Nr. 13 der italienischen Verfassung vorsieht, ist, wie wir alle wissen, eine der fundamentalen und unverletzlichen Freiheiten. Ihr Schutz hat Vorrang und beeinflusst alle zivilen und politischen Freiheiten; ferner leugnen Angriffe gegen den Zustand der Freiheit die Zentralität der menschlichen Person.

 

Unterwerfenden Personen wird ihr Verhalten durch das Unvermögen der juristischen Interventionen erleichtert, die keine normativen Instrumente zur Verfügung haben, um greifbar Unterwerfung zu identifizieren und daher Subjekte, welche sie begehen, zu inkriminieren.

 

Diesen steht es frei, so viele Menschen zu ihren Opfern zu machen, wie sie wollen, und so die Freiheiten zu ersticken, welche die italienische Verfassung vorsieht. Opfer werden zu Sklaven! In diese Hinsicht hat das Europäische Parlament wiederholt seine Empfehlungen ausgedrückt und Sensitivität bezüglich der Verbreitung des Sektenphänomens und der Unterwerfung von Personen gezeigt; es hat die europäischen Regierungen aufgerufen, wachsam zu sein und die passenden Werkzeuge zur Auslöschung dieser Seuche vorzusehen.

 

Ich meine, ich spreche auch in Ihrem Sinn, da Sie sicher über das mangelhafte Herangehen unserer Regierungen und ihre Inaktivität enttäuscht sind. Ich bin auch davon überzeugt, dass die Bedingung eines freien menschlichen Wesens, dass durch den Willen jemandes anderen unterworfen wird, mit Sklaverei verglichen werden kann.

 

Es gibt keine Zeit zu verlieren; wir sollten härtere legislative Maßnahmen fordern; Volksinitiativen in Gang setzen, schnelle und wirksame Petitionen. Geeignete Instrumente, die meiner Meinung nach dazu geeignet sein werden, solche Verhaltensweisen auszurotten und zu eliminieren, die unsere Freiheiten zerstören und unsere individuellen Entscheidungen zunichte machen.

 

Aus dieser Sicht hilft uns unter anderem die Europäische Konvention, die 1956 in Genf unterzeichnet wurde. In dem sie die Inhalte der früheren Konventionen, die nicht durchgesetzt wurden, zusammenfasste, bot sie einen bemerkenswerten Beitrag zur Definition von unterwerfenden Verhalten und ermöglichte, sie als gleichbedeutend mit Bedingungen der Sklaverei zu betrachten.

 

Es ist mir ebenfalls klar, dass diese Analogie nicht auf den strafrechtlichen Bereich angewendet werden kann, jedoch betont der Inhalt der Konvention, dass die Sklaverei, von der wir sprechen, zwar nicht de iure, aber de facto besteht.

 

Die Konvention bestätigte den Zusammenhang mit dem Grundsatz des imperativen Charakters der Strafrechtsnorm; sie bot eine detaillierte Liste von Fällen, unter denen der spezifischste die Praktiken enthielt, die mit der Reduktion zu Sklaverei in der Kategorie der Unterwerfung vergleichbar waren, und bot daher eine wesentlichen Hilfe bei der Identifikation der passenden Strafrechtsnorm, um die vorhandene Lücke zu füllen.

 

Die Konvention kommt zur Schlussfolgerung, dass de facto – Bedingungen, ungeachtet des Fehlens schriftlicher Regeln, mit Situationen verglichen werden können, die auf der Grundlage von Praxis, Traditionen und Umweltbedingungen eine Person zum vollen und ausschließliche Dienst an jemandem anderen reduziert werden kann und so eine völlige Entfremdung des innersten Willens erleidet.

 

Eine solche Interpretation wurde durch die Vereinigten Strafrechtssektionen des Obersten Gerichtshofs von Italien bekräftigt, die in ihrer Entschließung Nr. 261 von 1997 die Existenz von mit Sklaverei vergleichbaren Bedingungen bestätigten, die nicht nur in de iure –, sondern auch in beliebigen de facto – Situationen auftreten können, und damit die ausschließliche Unterwerfung unter den Willen jemandes anderen als gleichwertig zu der des Sklaven unter seinen Meister identifizieren.

 

Eine solche rechtswissenschaftliche Klarheit würde Richtern helfen, das Verhalten von Subjekten verlässlicher und sicherer zu verurteilen, die durch den Angriff auf die psychologische und physische Gesundheit des unterworfenen Opfers das menschliche Wesen straflos zerstören und vernichten.

 

Es ist deshalb unsere Pflicht, diesen Erstickungen, dieser Sklaverei Halt zu bieten; leiten wir die Behörden durch Initiativen und Vorschläge an, Gesetze zu entwerfen, um die individuellen Freiheiten zu schützen; reichen wir Gesetzesvorschläge ein, um die normative Lücke zu füllen.

 

Indem wir dies tun, werden Richter passende Rechtsinstrumente zu ihrer Verfügung haben, um jene Subjekte zu verurteilen, die noch immer unterwerfende Aktivitäten verbreiten, die Manipulation des Bewusstseins anderer Leute praktizieren und ungestraft damit weiter tun.

 

Von hier erhebt sich die Einladung an die zuständigen Behörden, die bestehenden Zweideutigkeiten und die Vernachlässigung ihrer Pflichten zu vermeiden und Instrumente zum Schutz der persönlichen Freiheit einzurichten.

 

Heute müssen wir mit unserem Engagement und unserem Beitrag die Fenster zur Außenwelt weit öffnen; lasst Wärme, Liebe, Hoffnung in die Wohnungen besonders jener Familien einströmen, die in Angst und Schmerzen wegen des Verlusts ihrer Söhne und Töchter verharren, die noch unterworfen und Gegenstand von Konditionierung und psychologischer Manipulation sind, und lasst die Sicherheit, dass sie noch immer geliebt sind, ihre Seelen erreichen

 

Einleitende Bemerkungen zum Gesetzesvorschlag

 

Es wäre passend, eine Anzahl von Aspekten zu diskutieren und zu vertiefen, die sich in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs finden, weil sie für den Vorschlag der neuen Strafrechtsnorm nützlich sind. An der Basis der Identifikation von kriminellen Taten müssen die Grundsätze Entschiedenheit, Genauigkeit und Bestimmtheit beachtet werden, die Strafrechtsnormen mit dem Ziel begleiten müssen, willkürliche Machtausübung bei der Durchsetzung von Maßnahmen zu verhindern, welche die individuelle Freiheit begrenzen und den Richtern die Möglichkeit eröffnen würden, als Gesetzgeber zu fungieren.

 

Die Strafrechtsnorm muss daher die kriminelle Tat konkret identifizieren, indem sie spezielle Merkmale und leicht identifizierbare Parameter vorstellt, mit der Folge des Fällens eines endgültigen Urteils, das die Entsprechung der ungesetzlichen Tat zur anzuwendenden Sanktion festlegt. Spezielle Merkmale werden benötigt, um ungesetzliche Praktiken und Verhaltensweisen zu identifizieren, die direkt mit der Strafrechtsnorm in Verbindung gebracht werden können.

 

Wenn dies nicht der Fall ist, dann ist das Konzept des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Tat und dem Verhalten des Subjekts nicht anwendbar. Heutzutage ist es daher für den Gesetzgeber erforderlich, begrifflich genaue und klare Normen mit verständlichen Worten zu entwerfen, die sich auf Taten beziehen, die in der Realität nachvollziehbar sind.

 

Der aufgehobene Artikel Nr. 603 ist ein klares Beispiel einer ungenauen Norm, an die ein objektiver, rationaler und konsistenter Inhalt nicht angefügt werden kann, weil sie keine reale psychologische Abhängigkeit eines menschlichen Wesens von einem anderen identifizierte. Wir müssen solche Situationen von nicht anwendbaren Merkmalen in der neuen Norm vermeiden. Diesbezüglich habe ich mir erlaubt, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, den ich ihrer Aufmerksamkeit unterbreiten möchte.

 

Entwurf eines Gesetzesvorschlags

 

Als Experte des italienischen Strafrechts möchte ich diesen Entwurf vorschlagen und Raum für mögliche Vorschläge und Ergänzungen lassen, um die vorhandene Lücke zu füllen. Ich würde einen Artikel 600 octies (psychologische Manipulation) zu Titel XII, Kapitel II, Sektion I vom Buch II des Strafgesetzes mit dem folgenden Inhalt hinzufügen:

 

1) Fall die Tat kein schwereres Verbrechen darstellt, soll jeder, der durch Gewalt, Drohungen, Beeinflussung oder irgend ein anderes Mittel die Autonomie oder Entschlossenheit eines anderen manipuliert, konditioniert oder unterdrückt, bis sie zu einem solchen Zustand reduziert ist, in dem individuelle Freiheit ausgeschlossen oder so stark reduziert ist, dass die Person dem ausschließlichen Willen des Täters unterworfen ist, mit 4 bis 10 Jahren Gefängnis bestraft werden.

 

2) Wenn immer die Tat innerhalb einer Gruppe verübt wird, welche jene Aktivitäten fördert, die in Paragraph 1 beschrieben sind, mit dem Ziel, psychologische oder physische Abhängigkeit der teilnehmenden Personen zu erreichen oder auszunützen, auch wenn diese freiwillig teilnehmen, dann soll die in Paragraph 1 angeführte Strafe um ein Drittel erhöht werden.

 

3) Sollten die in Paragraph 1 und 2 angegebenen Taten zum Schaden Minderjähriger (unter18) oder geistig Behinderter begangen werden, auch wenn dieser Zustand nur vorübergehend ist, dann soll die Strafe nicht unter 10 Jahre betragen.

 

Deshalb hätte die sich daraus ergebende Strafrechtsnorm die folgenden Voraussetzungen:

 

1) Straftaten, deren Begehung durch das Auftreten des kriminellen Ereignisses bestimmt sind, bei denen die Identifikation von greifbaren Bedingungen, die in die Definition einbezogen werden mögen, dem Richter überlassen werden, der an die Überprüfung spezieller Arten der Ausführung oder spezieller Merkmale nicht gebunden ist, sondern nur die Pflicht hat, zu überprüfen, dass das Ereignis jenen Taten und Praktiken entspricht, die passend und mit Rücksicht auf das strafrechtlich relevante Verhalten nicht zweideutig sind.

2) Notwendigerweise absichtliche Straftat;

3) Möglicherweise kollektive Straftat;

4) Straftat mit besonders verbrecherischer Absicht;

5) Auch der Versuch kann eine Straftat darstellen;

6) Schädigende Straftat als sie die Herbeiführung eines servilen Zustandes der Unterwerfung voraussetzt;

7) Freiwillige Beendigung der Aufrechterhaltung der [unterworfenen] Person in diesem Zustand.

 

 

Emanuele Nacci

Strafrechtsanwalt und Verfassungsrechtler

Bari-Italien