Pressemeldung – Urteil im Scientology-Prozess in Brüssel – 11. März 2016

FECRIS, die Europäische Föderation für Forschung und Information über das Sektenwesen, ist über die Entscheidung des Brüsseler Stratgerichtshofs vom 11. März 2016 erschüttert. Der vorsitzende Richter wies die Anklage gegen die belgische Scientology-Kirche als „unzulässig“ ab. Der Fall der Staatsanwaltschaft wurde ebenfalls beurteilt und für „nicht genug überzeugend“ befunden.

In Anbetracht der Tatsache, dass Beweise für das Urteil nicht erbracht wurden, war es möglich, nur gegen die Zulässigkeit der Präsentation der Bundesanwaltschaft zu urteilen. Es wurde auch in Betracht gezogen, dass der Fall keine geeigneten Verfahren für eine mögliche Beurteilung zur Verfügung gestellt hatte.
Es gab keine Entscheidung darüber, ob die belgische Scientology-Kirche eine kriminelle Vereinigung ist oder nicht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Scientology-Kirche in Frankreich für dieselben Straftaten des Betrugs, der illegalen Ausübung der Medizin, der Verletzung der Privatsphäre und der Erpressung vor Gericht gestellt wurde.

FECRIS, als Teil einer Organisation, die Opfer von Kulten und Sekten in fünfzig Vereinigungen verteidigt, hat regelmäßig mit dem Nachweis von Missbrauch und Schaden durch unzulässige Beeinflussung zu tun. In Brüssel wurden Opfer durch Verhandlungen oder Entschädigung vom Prozess abgezogen, daher verblieben keine zivilen Parteien, die aussagen hätten können.

Es ist nur fair zu bemerken, dass das Brüsseler Verfahren verzerrt wurde. Das Urteil richtete sich nicht auf die Substanz des Falles. Wenn es keine Berufung gegen dieses Verfahren gibt, dann wird sich nichts ändern.