Pressemitteilung – Urteil im Prozess gegen Scientology in Brüssel – 11. April 2016

Die flämische Tageszeitung De Standaard berichtete am 11. April, dass die Bundesanwaltschaft gegen die vom Richter am 11. März 2016 verkündete Einstellung des Verfahrens gegen Scientology nicht berufen wird.

Die Überprüfung dieser Information erwies sie als richtig.

Es ist daher erlaubt zu wiederholen, dass der Prozess von Brüssel verfälscht wurde, dass sich dass Urteil nicht auf das Wesentliche bezog und dass der Prozess nichts geändert hat und nicht als eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Scientology aufgefasst werden kann.

http://www.standaard.be/cnt/dmf20160411_02230805