Radigois

Jean-Yves Radigois (Frankreich)

bis vor kurzem Direktor der Sozialen Aktion der Stadt Pontivy (Morbihan)

Dissertation an der  Education Faculty, University of Sherbrooke (Québec)

und am Institut de Psychologie et Sociologie Appliquées (IPSA), U C O (Angers)

Mitglied des Cercle Laïque pour la Prévention du Sectarisme[1]

 

Das Kind in Bewegungen mit sektiererischen Abwegen :

Beitrag zu einer Gestaltung des Eingreifens der Behörden

 

Unsere Gesellschaften sind über sektiererische Abwege beunruhigt und rufen nach einer besonderen Wachsamkeit bezüglich der Kinder. Der Staat ist Garant der individuellen Freiheit und des Schutzes der Bürger. Aus diesem Grund ist seine Rolle bei der Vorbeugung gegen Risken und Gefahren, bei deren Entdeckung und bei der Obsorge für die Kinder maßgebend. Aber über „Sekten“ zu sprechen heißt ein Urteil zu fällen. Es wäre falsch, von vornherein anzunehmen, das Kind würde eine unpassende Erziehung erhalten, weil seine Eltern dieser oder jener Bewegung angehörten oder weil sie ein Verhalten zeigen oder Erziehungsgrundsätze vertreten, die sozial atypisch oder fremd sind. Es wäre andererseits Phantasterei, anzunehmen, die sozial integrierten sozio-edukativen Verhaltensweisen seien von jeder sektiererischen Praxis und jeder Vereinnahmung frei. Der Ausdruck „sektiererische Abwege“ scheint zutreffender zu sein, denn er zielt mehr auf die Vorgänge als auf eine Klassifikation. Ohne Zweifel werden wir, wenn wir uns auf das Werkzeug stützen, das von Chambers, Langone und ihren Kollegen (1994) entwickelt wurde, und andererseits seine Bestätigung in Spanien durch das Team an der Universität Madrid um Almendros und ihre Kollegen (2003) erhielt, uns eher an den „Psychologischen Gruppen-Missbrauch“ halten. Wie immer es auch sei, es scheint also ratsam, sich an Sozialarbeiter, Fachleute und an die dem Kind, das Risken und Gefahren ausgesetzt ist, am nächsten Stehenden zu wenden.

 

Gilbert Klein (2005) hat die zögernden Maßnahmen der französischen Behörden durch Unkenntnis der sektiererischen Realität erklärt. Das betrifft auch den sozial-erzieherischen und die medizinisch-sozialen Bereich. Die Situationen der Vernachlässigung oder der Misshandlung im sektiererischen Zusammenhang sind dramatisch und komplex. Sie sind jedoch wenig häufig und die Fachleute auf diesen Gebieten erwerben keine Erfahrungen. Außerdem dokumentiert die Literatur wenige erzieherische Praktiken und die möglichen Störungen, die die damit verbunden sind (Perlado, 2002).

 

Eine erste Überlegung lädt dazu ein, einige Sozialarbeiter in der Sektenproblematik heranzubilden. Jedoch würde die Quasi-Verborgenheit dieser Gruppen, die zur Verheimlichung und sogar zur Tarnung gegenüber den Behörden dient, eher ein wirksames Netzwerk über das ganze Territorium erfordern, das ein frühes Eingreifen begünstigt. Eine der Schwierigkeiten der Sozialarbeiter besteht tatsächlich darin, die Besonderheiten dieses Zusammenhangs zu erkennen und das Verhalten der Opfer oder ihrer Angehörigen zu verstehen; diese letzteren hat Maes (2001) als „Mit-Opfer“ mit spezifischen Besonderheiten beschrieben. Wir kennen bereits die Schwierigkeiten der sozio-edukativen Auswertung in den Familien und die Wirksamkeit der durch den Einfluss erzeugten Tarnung. All das vervielfältigt sich hier. In einer Gruppe mit sektiererischem Charakter, wo die Einflussnahme institutionalisiert ist (Maes, 2001), ist es ratsam, von Beginn des Eingreifens an methodische Fehler zu vermeiden, welche die Situationen nicht entdecken würden oder sie paradoxer Weise verkomplizierten oder verschlimmerten. Der Sozialarbeiter, der das Problem nicht erkannt hat, wird seinen zuständigen Experten nicht fragen.

Die fachliche Antwort ist in der Theorie einfach und ethisch korrekt: Anwendung des allgemeinen Rechts (Rundschreiben DGAS 2000).

 

Es ist tatsächlich kein Delikt, einer Bewegung mit sektiererischem Charakter anzugehören. Der Sozialarbeiter hat sein Eingreifen nicht mit einer Gruppenzugehörigkeit zu begründen oder zu motivieren, sondern mit der Art der Aktivitäten (Michel, 1997): Mängel, erzieherische Vernachlässigung, Misshandlung. Der Sozialarbeiter hat nicht die philosophischen Normen zu bewerten oder zu bemessen, seien sie nun einer Minderheit zugehörig oder atypisch, sondern er hat einer Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, die Moral oder die Erziehung Minderjähriger vorzubeugen (Artikel 375 des [französischen] Zivilrechts).

 

Es handelt sich also für den Fachmann darum, den Tatsachen entsprechend und nach einer sozio-edukativen Einschätzung ohne methodische Fehler die Risken, die Vernachlässigungen und Gefahren aufzuzeigen, denen das Kind ausgesetzt ist. In welchem Augenblick beeinträchtigt die Weigerung, an gemeinsamen Festen (Geburtstagen, Muttertag, …) teilzunehmen, das Gemeinschaftsgefühl des Kindes? Ist es schädlich, ein Kind von 6 Jahren ohne Kontakt mit seinen Eltern für ein Jahr nach Indien zu schicken? Der Kassationsgerichtshof hat in einem Fall gemeint, das Kind habe gemäß der sozio-edukativen Einschätzung keinen psychischen oder körperlichen Schaden erlitten, es habe sich gegen die Übersiedlung nicht gewehrt und es sei der Freiheit der Eltern überlassen, die Erziehung dieser Schule zu übertragen, deren Elemente, wie sie dargestellt wurden, nicht erlaubten anzunehmen, sie würden die Gesundheit, die Moral, die Sicherheit oder die Erziehung schwer beeinträchtigen (Rekurs N° 01-82591, Vuillot, 17/10/2001).

 

Jedoch bewirken die Störungen, die durch diesen destabilisierenden Zusammenhang erzeugt werden, soweit eine Ängstlichkeit und eine Art von Lähmung der Gedanken und der Taten, dass die Fachkraft den Eindruck bekommt, ihre Kompetenzen, ihr Wissen und ihre guten professionellen Praktiken zu verlieren.

 

Eher als den Weg zu einer zentralisierten Expertise zu wählen, wäre es besser, die Gesamtheit der Sozialarbeiter zum Verstehen des Prozesses auszubilden, den die sektiererische Bindung, ihre Folgen für die elterliche Funktion und das erzieherische Verhalten und schließlich für die spezifischen Risken der Vernachlässigung, der Mängel oder der Misshandlung darstellen. Ebenso sollte der Sozialarbeiter, um sachbezogen und wirksam sein zu können, es verstehen, die doppelte Falle des Religiösen zu vermeiden, die ihn auf ein steriles und illegitimes Terrain führt und vom Gegenstand seiner Aktion (der sozialen Intervention) und dem Einsatz (für das gefährdete Kind) ablenkt. Er sollte die sozio-edukativen Auswertungen in schlecht bekannten und marginalen Zusammenhängen vertiefen (Escurat-Grassac, 2000), wobei er nicht nur lernen sollte, sich in Beziehung zu den Normen zu positionieren, die je nach Zeit und Kultur verschieden sind, sondern auch angesichts anderer erzieherischer Normen und anderen Ansichten über die elterliche Funktion mit den Risken der Fehleinschätzung angesichts unbekannter kultureller und sozialer Marginalitäten. (Girodet, 1993 ; Belsky, 1993). Schließlich wird er veranlasst sein, seine eigene Verwicklung zu studieren. Ein Zusammenhang mit sektiererischem Charakter ruft sicher Gewaltmaßnahmen gegen das Kind hervor, fügt aber andere gegen die Fachkraft gerichtete hinzu, die bis zur Gedankenblockierung gehen.

 

Radigois (2008, noch im Druck) hat vier Verhaltensweisen von Sozialarbeitern aufgezeigt, die sich in Schwierigkeiten befinden und Versagen bei dieser Art von sozialem Eingreifen riskieren. Die Probleme lösen sich durch methodologische und institutionelle Mittel (DGAS, 2000; Métivier 1988; Radigois, 2008). Der Expert-Sozialarbeiter wird daher zur Unterstützung des Sozialarbeiters eingreifen, einmal sicher als Hilfe, aber auch als Begleiter angesichts der Bedrohungen und der Gewalt, die er erfährt oder erwartet. Dieser Experte könnte bei der Institution eine Mission der Erklärung erfüllen, damit auch sie ihre notwendige Rolle in diesem Zusammenhang erfüllen kann.

 

Von diesem Augenblick an wird es bei der Vorbeugung und der Übernahme der Verantwortung für Kinder in einem sektiererischen Zusammenhang ratsam sein, die Kompetenz und die weite Vernetzung der Sozialarbeiter auf dem Gebiet zu benützen, aber indem man ihnen eine vertiefte Bildung anbietet, die sich auf die Sozialarbeit konzentriert und nicht aus einer einfachen Information über die Sektenlandschaft besteht. In jedem Departement könnte also ein Sozialarbeiter (Sozialassistent, Ausbildner, …) eine Mission als Experte und Fachressource für seine Kollegen und seine Institution erfüllen.

 

Zitierte Arbeiten :

 

Almendros, C., Carrobles, J. A., Rodríguez-Carballeira, A., & Jansà, J. M. (2003). Psychometric Properties of the Spanish Version of the Group Psychological Abuse Scale. Cultic Studies Review, 2 (3).

Belsky, J. (1993). Etiology of Child Maltreatment: A Developmental-Ecological Analysi. American Psychological Association , 114 (3), pp. 413-434.

Chambers, W., Langone, M., Dole, A., & Grice, J. (1994). Group Psychological Abuse Scale : A Measure of the Varieties of Cultic Abuse. Cultic Studies Journal , 11 (1), pp. 88-117.

Circulaire DGAS/SD1 N° 2000-501 du 3 octobre 2000 relative aux dérives sectaires. Dans Bulletin officiel. Paris: Ministère de l’Emploi et de la Solidarité.

Escurat-Grassac, I. (2000). Interculturalité et travail social dans le cadre de la protection de l’enfance. Clermont-Ferrand: EPSI.

Girodet, D. (1993). Eléments cliniques et démarche diagnostique. Dans P. Strauss, & M. Manciaux, L’enfant maltraité (pp. 165-204). Paris: Fleurus.

Klein, G. (2005). Les sectes et l’ordre public. Thèse en Droit public, Université de Bourgogne. Besançon: Presse Universitaire de Franche-Comté.

Maes, J.-C. (2000a). Dépendance et co-dépendance à une secte. Thérapie familiale , XXI, Médecine et Hygiène (2), pp. 111-127.

Métivier, J. (1988). Guide d’Intervention, Intervenir en application de la loi sur la protection de la jeunesse en contexte sectaire. Centre de services sociaux de l’Estrie.

Michel, J. (1997). Le droit face aux « sectes ». Rapport remis en avril 1997 au Ministère du travail et des affaires sociales, CERIEP, Lyon.

Perlado, M. (2002). Sobre la funcion terapeutica en el asesoriamiento a familas con padres adeptos a un „grupo-secta“. Sectes. Prévention des enfants et des adolescents. Barcelona: FECRIS.

Radigois, J.-Y. (im Druck). Quand le travaiilleur social intervient dans un contexte à caractère sectaire. Dans Revue de criminologie. Montréal: Université de Montréal.

 

[1] Säkularer Kreis zur Vorbeugung gegen das Sektentum, Korrespondent von FECRIS,

http://www.actu-sectarisme.com