ABSTRACT Daniel GRUNWALD

ABSTRACT

FRANKREICH

Daniel GRUNWALD

– Arzt,
– Emeritierter Generalsekretär des Conseil national de l’Ordre des Médecins (Vorstand der Ärztekammer)
– Mitglied des Orientierungsrats der Mission Interministérielle de Vigilance et de Lutte contre les Dérives Sectaires (MIVILUDES) – (Interministeriellen Mission zur Überwachung und Bekämpfung sektiererischer Auswüchse), frz. Regierungsorganisation

Die Französische Ärztekammer zu sektiererischen Bewegungen
und ihre Haltung zu deren medizinisch ungesicherten Praktiken

  • Dr. Grunwald hat zunächst einmal an die wichtigsten Entwicklungen erinnert, die in Frankreich m Bereich der gesundheitsbezogenen sektiererischen Phänomene beobachtet wurden.
    • Zuerst hat er die Ausbreitung der sektiererischen Auswüchse im Bereich der Gesundheit anerkannt. Diese Entwicklung ist durch eine große Diversifizierung der Tätigkeiten und eine Komplizierung der Konzepte von Krankheit und Gesundheit gekennzeichnet, sowohl als auch durch eine Entwicklung der Strukturen, wobei diese immer öfter die Form von „Therapeut-Guru-Begleiter“ annehmen.
    • Dann hat er festgestellt, dass nicht mehr Medizin sondern Medizinen in Anspruch genommen werden, mit zwei Tendenzen: Kritik an/Opposition zu der modernen offiziellen Medizin und Ausübung von „nicht erprobten ärztlichen Praktiken“.
    • Schließlich hat er die verschiedenen Akteure im Bereich der Gesundheit erwähnt, indem er auf die selbstbescheinigten und selbsternannten Praktiker hinwies.
  • Dann hat der Redner die vier wichtigsten Arten von Aktionen angegeben, die vom frz. Vorstand der Ärztekammer durchgeführt werden:
    • Der frz. Vorstand der Ärztekammer analysiert jede festgestellte Situation im Einzelfall, wobei er sich jeder Vermischung widersetzt. Er versucht, die Schädlichkeit und Gefährlichkeit bestimmter Praktiken und Anordnungen einzuschätzen. Er versucht auch, zwischen ärztlicher Tätigkeit und Meinung des Arztes zu unterscheiden.
    • Der frz. Vorstand der Ärztekammer übt eine rechtsprechende Gewalt in den Fällen von Praktiken aus, die der ärztlichen Berufsethik nicht entsprechen. Die Entscheidungen der Disziplinarkammer betreffen hauptsächlich den Art. 39, der Scharlatanerie verbietet, und den Art. 40, der es verbietet, dass man Patienten ungerechtfertigte Gefahren eingehen lässt.
      Er hat präzisiert, dass die Anzeigen, auch wenn sie selten sind und oft von Angehörigen des Opfers erstattet werden, sich jedoch als besorgniserregend erweisen.
    • Der frz. Vorstand der Ärztekammer übt auch eine Funktion der Information aus, und dies hauptsächlich über seinen amtlichen Bericht.
    • Der frz. Vorstand der Ärztekammer greift schließlich ein durch seine Teilnahme an den Aktionen, die von den Behörden veranstaltet werden (z. B. MIVILUDES). Dr. Grunwald hat darüber hinaus präzisiert, dass das Gesetz vom 12. Juni 2001 (das sogenannte ABOUT-PICARD-Gesetz), das den Missbrauch eines Schwächenzustandes ahnedet, den Bereich der Gesundheit betrifft.
  • Im letzten Teil seines Beitrags hat der Redner einige bestimmte Fragen aufgeworfen:
    • Die Notwendigkeit, das vage Umfeld der Berufsbezeichnungen im Gesundheitswesen zu klären.
    • Das Problem der irreführenden Werbung.
    • Die Haltung, die im Falle der Ablehnung einer Impfung und einer Bluttransfusion einzunehmen ist. Bezüglich der Transfusion sind die Möglichkeiten unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um Minder- oder Volljährige handelt. Für Letztere bestätigen die Rechtsprechungen das Dilemma zwischen der Beachtung des Willens des Patienten und der Hilfeleistungspflicht gegenüber einer Person in Gefahr.
  • Dr. Grunwald ist schließich zum Schluss gekommen, indem er zwei der soziologischen Realitäten erwähnte, die zur Zeit im Bereich der Gesundheit koexistieren: die Entwicklung der neuen Möglichkeiten der Betreuung und die Phantasmen der Fülle und der Allmacht, die von den Sekten und bestimmten Medizinen vereinnahmt werden.

Diskussion:
Bezüglich des Gesetzes vom 
12. Juni 2001, Art. 223-15, hat ein anderes Mitglied der MIVILUDES, Frau Marie-José AUBE-LOTTE, hohe Beamtin im frz. Justizministerium, präzisiert, dass Ende Oktober 2003 acht Verfahren (drei Voruntersuchungen und fünf Ermittlungen) gezählt worden waren.